Kopfzeile

Inhalt

Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat.

Es sind dies insbesondere:

  • Inventarisierung der Erbschaft
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträge
  • Ausstellung der Erbbescheinigung
  • Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
  • Behörde für die Erstellung des öffentlichen Inventars
  • Behörde für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung
  • Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter

Weitere Aufgaben des Teilungsamtes sind:

  • Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge. Bitte melde Sie vorher telefonisch bei uns für einen Termin an.
  • Erbteilungen als Willensvollstrecker oder im Auftrag der Erben
  • Erbrechtliche Beratung, Testamentsberatung, Erbschaftsberatung 
  • Veranlagung und Bezug der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde

Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung der Erbschaft, sofern der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in der Stadt Luzern hatte. Unsere Dienstleistungen sind gebührenpflichtig. Die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinde Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden gibt darüber Auskunft.

Das Teilungsamt zügelt ins Stadthaus.
Ab dem 23. Oktober 2024 begrüssen wir Sie im Stadthaus Luzern, Hirschengraben 17.

Öffnungszeiten

Das Teilungsamt hat ins Stadthaus Luzern, Hirschengraben 17 gezügelt. Ab dem 23. Oktober 2024 geltend die folgenden Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Telefon: +41 41 208 84 51, E-Mail: teilungsamt@stadtluzern.ch.

Wir bitten Sie, Ihren Besuch im Voraus anzumelden. Die Entgegennahme und Übergabe von Dokumenten erfolgt ausschliesslich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Verantwortlich Telefon
Name
Name Download
Name Beschreibung