Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen (STAV) erteilt und koordiniert die Bewilligungen für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Zudem organisiert und kontrolliert sie die Märkte und Messen.
Themen:
- Ausschreibung Verkaufsstände Marroni 2023/24 bis 2026/27
- Buvettes
- Christbaummarkt
- Fasnacht in Luzern
- Fischmarkt
- Flohmarkt
- Gastgewerbe und Boulevard-Restaurantbetrieb
- Geschäftslokale und Geschäftsauslagen
- Handwerksmarkt
- Lozärner Määs
- Märkte
- Monats-Warenmarkt
- Park- und Ausnahmebewilligung
- Pilzkontrolle
- Plakatstellen für Fremdwerbung
- Taxiwesen
- Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (Veranstaltungen/Standaktionen/Kundgebungen)
- Weihnachtsmärkte und Weihnachtsveranstaltungen
- Weihnachtsmärkte: Ausschreibungs- und Einladungsverfahren
- Wochenmarkt
Die Kontaktangaben und weitere Informationen finden Sie in den oben verlinkten Themen.
Sie wollen eine Veranstaltung, Standaktion oder eine Kundgebung auf dem Gebiet der Stadt Luzern organisieren?
Ihr erster Schritt im Bewilligungsverfahren ist, dass Sie mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Datum eine „Bewilligungsanfrage erstellen" für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Hier finden Sie das Online-Gesuchsportal sowie weitere Informationen.
Bewilligungsanfrage erstellen (Belegungskalender)
Dieses online Gesuchsportal wird im Auftrag der Stadt Luzern von Concevis AG angeboten. Mit diesem Link verlassen Sie die Website der Stadt Luzern.
Kontakt
Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen
Winkelriedstrasse 12a
6002 Luzern
T +41 41 208 78 02
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Der Kundenschalter Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a) ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, am Freitag und vor Feiertragen bis 16 Uhr.
Personen
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