Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung unserer Stadt ist die Bau- und Zonenordnung (BZO). Die BZO regelt, wie und wo in der Stadt Luzern gebaut werden darf. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Der Stadtrat und der Grosse Stadtrat unterbreiten den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Anpassungen zur BZO für den Stadtteil Luzern.
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Die Teilrevision ist nötig, weil seit der Gesamtrevision 2013 aufgrund von Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden Bereinigungen gemacht werden müssen. Zudem gilt es, Anliegen von hohem öffentlichem Interesse – wie die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die Stärkung des Wirtschaftsstandortes oder die Sicherung von Freiräumen – umzusetzen. Für die Teilrevision der BZO hat der Stadtrat 22 Anpassungen definiert und aufgelegt.
Die öffentliche Auflage fand vom 17. Juni bis 16. Juli 2019 statt. Aufgrund der Einsprachenbehandlung hat der Stadtrat bei den Anliegen Dreilindenpark und Würzenbachmatte Änderungen beantragt und bei der Umzonung Abendweg vorgesehen, die Auflage aufzuheben und die Zone für öffentliche Zwecke zu belassen. Der Grosse Stadtrat hat diese verbleibenden 21 Anliegen und die Änderungsanträge erlassen, jedoch die Teilrevision dem obligatorischen Referendum unterstellt. Das Parlament hat zudem entschieden, über die Umzonung der Würzenbachmatte separat von den übrigen BZO-Änderungen abstimmen zu lassen. Die Stimmberechtigen konnten sich daher zu zwei Abstimmungsfragen äussern.
Am 29. Nov. 2020 haben die Stimmberechtigten der Stadt Luzern mit einem Ja-Anteil von 75.9 % den Änderungen der BZO und mit einem Ja-Anteil von 63 % der separat vorgelegten Änderung Würzenbachmatte zugestimmt. Mit den Anpassungen und Korrekturen zur Gesamtrevision BZO haben sich mit einer ersten und zweiten Vorprüfung und dem folgenden Auflage- und Erlassprozess nun 22 Änderungsanliegen ergeben. Alle diese Änderungen des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans wurden vom Regierungsrat anschliessend genehmigt. Gegen die Änderungen Seeburg und Dreilinden wurden Beschwerden ans Kantonsgericht eingereicht; diese sind noch nicht entschieden und somit nicht rechtskräftig.
In einem nächsten Schritt sollen die beiden BZO der Stadtteile Luzern und Littau zusammengeführt werden. Ziel ist, dass die Stadt Luzern ab 2024 mit einheitlichen und aktualisierten Planungsgrundlagen für das ganze Stadtgebiet arbeitet, um Luzern als lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln.
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