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Bebauungsplan B 143.1 Reussbühl Ost (1. Etappe) und Zonenplanänderung Reussbühl Ost.

Für die qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtzentrums Luzern Nord ist ein wichtiger Zwischenschritt erreicht: Der Bebauungsplan B 143.1 Reussbühl Ost (1. Etappe) ist rechtskräftig.

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Für das Areal zwischen der neuen Umfahrungsstrasse und der Hauptstrasse wurde auf Basis des Masterplans Stadtzentrum Luzern der Bebauungsplan Reussbühl Ost erarbeitet.

Der Perimeter der ersten Etappe umfasst den nördlichen Teil mit unter anderem den Baubereichen C1 und C6a, für welche bereits ein Projekt vorliegt, das möglichst rasch realisiert werden soll. Im südlichen Teil des Bebauungsplanes Reussbühl Ost müssen noch planerische Details geklärt werden. Dieser wird deshalb erst in einer zweiten Etappe rechtskräftig.

Die Änderung des Zonenplans Littau, die Ergänzung des Bau- und Zonenreglements Littau im Gebiet Reussbühl Ost sowie der Bebauungsplan Reussbühl Ost (1. Etappe) und die dazuge­hörigen Vorschriften wurden vom Grossen Stadtrat mit B+A 6/2021 vom 20. Mai 2021 beschlossen, vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 590 vom 10. Mai 2022 genehmigt und sind seit Anfang Dezember 2023 rechtskräftig.

Planungen Reussbühl Ost

Unterlagen Zonenplanänderung Z 40 Reussbühl Ost

01 Änderung Zonenplan 1:1000 vom 31.01.2020
02 Änderung Bau- und Zonenreglement Littau vom 31.01.2020

Unterlagen Bebauungsplan B 143.1 Reussbühl Ost (1. Etappe)

03 Bebauungsplan 1:500 vom 31.01.2020
04 Vorschriften vom 31.01.2020
05 Richtprojekt Umgebung vom 24.05.2019 (orientierend)

Berichte (orientierend)

06 Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 22.01.2021
07 Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vom 28.02.2020
08 Geologisch-geotechnischer Vorbericht vom 14.11.2014
 

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