Drei Abstimmungsfragen
Neben grossem Lob gab es aber auch fundamentale Meinungsunterschiede zum Beispiel zu den Hochhausstandorten und zur Tourismuszone. Zwei Volksmotionen und der Antrag der G/JG-Fraktion führten dazu, dass zu den Hochhausstandorten Steghof und Seeburg separat abgestimmt wird. Bei einem Nein zu einem Hochhausstandort bleibt für das betreffende Gebiet die alte BZO in Kraft. Lehnt eine Mehrheit der Stimmberechtigten die BZO ab (Abstimmungsfrage 1), bleibt die bestehende BZO in Kraft – auch für die Gebiete Steghof und Seeburg. Der Grosse Stadtrat hat dem Hochhausstandort Steghof (Frage 2) mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen und dem Standort Seeburg (Frage 3) mit 31 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Raum für neue Wohnungen und Arbeitsplätze
Der Stadtrat ist überzeugt, dass die neue BZO eine Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt schafft und so mithilft, dass sich Luzern qualitätsvoll weiterentwickeln kann. Der Stadtrat geht davon aus, dass dank dem bereits heute vorhandenen Potenzial sowie jenem, dass in der BZO neu geschaffen wird, in den nächsten 10 bis 15 Jahren in der Stadt Luzern neue Wohnungen für 6200 bis 8800 Personen und 3000 bis 4800 neue Arbeitsplätze entstehen können. Dazu setzt der Stadtrat auf die innere Verdichtung. Dort, wo es vertretbar ist, darf höher und dichter gebaut werden. Am Pilatusplatz und Bundesplatz sollen Hochhäuser mit einer maximalen Höhe von 35 Metern zulässig sein. Im Gebiet Seeburg beträgt sie 40 Meter, und im Gebiet Steghof möchte der Stadtrat gestützt auf städtebauliche Studien 45 Meter zulassen.
Die drei Mitwirkungsverfahren haben deutlich gezeigt, dass die Bevölkerung keine Ausdehnung der Bauzonen wünscht. Die grünen Kuppen, wie zum Beispiel der Dietschiberg, dürfen nicht überbaut werden. Die neue BZO schafft zudem Anreize für den gemeinnützigen Wohnungsbau, schützt ökologische Ausgleichsflächen und Landschaften, unterstützt den haushälterischen Umgang mit dem Boden und fördert den sparsamen Energieverbrauch.
Neu hat der Stadtrat in der BZO eine Tourismuszone definiert, in die die Hotels Hermitage, Seeburg, Chateau Gütsch, Europe, Montana, National, Palace und Schweizerhof sowie das Schlösschen Utenberg, das Kursaal-Casino und das Seerestaurant Tivoli zugeteilt wurden. Mit der Tourismuszone soll sichergestellt werden, dass diese Anlagen erhalten bleiben, da sie das Image und das Ortsbild von Luzern prägen und für den Tourismus wichtig sind.
Einfach, transparent, übersichtlich
Die BZO wurde stark vereinfacht. Die verschiedenen Dichtebestimmungen wie Volumen-erhaltung oder Ausnützungsziffer wurden durch die Überbauungsziffer ersetzt. Dadurch ist die neue BZO klarer und einfacher in der Anwendung, lässt aber auch Spielräume für rasches und flexibles Handeln zu. Die BZO besteht neu nur noch aus dem Zonenplan (aufgeteilt in 14 Teilzonenpläne) und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Der Wohnanteilplan und die dreizehn Bebauungspläne wurden aufgehoben. Der Wohnanteil wird neu im BZR geregelt. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, dass an gut erschlossenen Zentrumslagen nicht nur gewohnt oder nur gearbeitet wird. Er hat deshalb neben dem Wohnanteil auch einen minimalen Arbeitsanteil für alle Wohn- und Arbeitszonen festgelegt. Insgesamt bleibt der Wohnanteil in den Wohn- und Arbeitszonen mit der neuen Regelung ungefähr gleich gross wie in der alten BZO.
BZO Littau
Die Bau- und Zonenordnung von Littau ist seit der Genehmigung durch den Regierungsrat im Mai 2009 rechtskräftig. Sie bleibt auch nach der Fusion mit Luzern als eigenständiges Planwerk für den Stadtteil Littau in Kraft. Eine erneute Überarbeitung nach so kurzer Zeit hätte keinen Sinn gemacht und ist nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung und dem kantonalen Planungs- und Baugesetz auch nicht zulässig. Die neue BZO der Stadt Luzern bezieht sich somit nur auf den Stadtteil Luzern. Erst bei einer nächsten Revision werden die beiden Regelwerke inhaltlich und formell zusammengeführt.
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