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Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) ist das grösste Zentrumsspital der Schweiz und stellt die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern und der Zentralschweiz mit hoher medizinischer Kompetenz sicher.

Um dies auch zukünftig zu gewährleisten sind in den nächsten Jahren auf dem Areal zwischen der Spitalstrasse und der Friedentalstrasse umfangreiche Erneuerungen der Liegenschaften erforderlich, da zahlreiche Immobilien in die Jahre gekommen und teilweise stark sanierungsbedürftig sind.

Die Entwicklung des Spitalareals Luzern ist in vier Phasen aufgeteilt. Der Neubau Kinderspital / Frauenklinik (Baustart erfolgt / Bauende und Inbetriebnahme zirka 2025/2026) stellt die erste Phase dar und steht in Einklang mit dem aktuellen Bebauungsplan B 139, welcher seit 2012 gültig ist und 2014 angepasst wurde. Für die Umsetzung der weiteren Entwicklungsschritte muss der bestehende Bebauungsplan ersetzt werden.

Basis für die Erarbeitung des neuen Bebauungsplans ist die vom LUKS in den Jahren 2018/2019 durchgeführte Testplanung zur künftigen Entwicklung des Spitalareals. Als Synthese der Testplanungsergebnisse wurde ein Entwicklungsplan erstellt. Dieser zeigt auf, wie sich das LUKS auf dem Spitalareal räumlich entwickeln kann, wie der Umgang mit der erhaltenswerten Bausubstanz und dem Freiraum sein soll, wie Hauptverkehrserschliessung und Parkierung gelöst werden können und welche Investitionen für die Sanierungen, Um- und Neubauten des LUKS notwendig sind.

Weitere für den Bebauungsplan wichtige Grundlagen wurden im Jahr 2021 mit dem Erschliessungs-, Parkierungs- und Freiraumkonzept (EPF) geschaffen.

Basierend auf diesen Grundlagen erarbeitet die Stadt Luzern im Jahr 2022 den neuen Bebauungsplan B 145 Kantonsspital. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung konnten sich Interessierte vom 19. Juni bis zum 10. Juli 2023 zu den Inhalten des Bebauungsplans eingeben. Anschliessend wurde der Bebauungsplan durch den Kanton vorgeprüft.

Die öffentliche Auflage findet vom 15. April bis 14. Mai 2024 statt. Die Unterlagen können auf dieser Webseite heruntergeladen oder von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr im Stadthaus Luzern, Hirschengraben 17, bei der Planauflage im 2. Stock eingesehen werden.

Öffentliche Auflage

Verbindliche Dokumente:

  • Bebauungsplan B 145 Kantonsspital 1:1’000 vom 1. Februar 2024;
  • Vorschriften B 145 Kantonsspital vom 27. Februar 2024.

Wegleitende und orientierende Dokumente:

  • Erschliessungs-, Parkierungs- und Freiraumkonzept vom 22. März 2022;
  • Mobilitätskonzept 2021 vom 29. Juli 2021;
  • Verkehrsknotenqualität Anschlussknoten vom 30. September 2022;
  • Umweltverträglichkeitsbericht vom 22. Mai 2023;
  • Konzept ökologische Aufwertung Südhang vom 15. Februar 2024;
  • Energiestrategie vom 24. Januar 2023;
  • Auszug aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP);
  • Planungsbericht Bebauungsplan B 145 Kantonspital vom 27. Februar 2024;
  • Schlussbericht Testplanung vom 23. Mai 2019;
  • Vorprüfungsbericht BUWD vom 30. Januar 2024;
  • Vorprüfungsbericht zur UVB-Voruntersuchung mit Pflichtenheft BUWD vom 1. September 2023;

Aufhebung Bebauungsplan B 139 und 139 A:

  • Bebauungsplan B 139 Kantonsspital vom 15. Dezember 2011;
  • Vorschriften Bebauungsplan B 139 Kantonsspital vom 15. Dezember 2011;
  • Regierungsratsentscheid 774 vom 3. Juli 2012;
  • Bebauungsplan B 139-A vom 30. Januar 2014;
  • Vorschriften Bebauungsplan B 139-A vom 30. Januar 2014;
  • Regierungsratsentscheid 686 vom 17. Juni 2014.

Einsprachen

Gegen den Bebauungsplan kann Einsprache erhoben werden. Die Einsprachebefugnis ist in § 207 PBG geregelt. Einsprecherinnen und Einsprecher müssen darlegen, inwiefern sie durch den Bebauungsplan in ihrem schutzwürdigen Interesse verletzt sein könnten, sofern dies nicht ohne weiteres erkennbar ist. 

Allfällige Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung innert der Auflagefrist vom 15. April bis 14. Mai 2024 schriftlich an den Stadtrat von Luzern, Hirschengraben 17, 6002 Luzern, zu richten.

Die Genehmigung durch den Regierungsrat erfolgt voraussichtlich im Jahr 2025.

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