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4. November 2013
Im Frühjahr 2013 hat der Stadtrat der Château Gütsch Immobilien AG verschiedene Bedingungen zur Realisierung des Gesamtprojekts „Baluardo“ (Erweiterung Hotel Château Gütsch, inkl. Gütschbahn) gesetzt. Bis Mitte Sommer wurden diese erfüllt, jene mit Frist vom 31. Oktober aber nicht. Damit wird der Stadtrat verfügen, dass die Baubewilligung für das Erweiterungsprojekt Baluardo erloschen ist. Ausgenommen ist die Fertigstellung der Gütschbahn. Sie soll im Frühjahr 2014 in Betrieb genommen werden.
Der Stadtrat hat im Sommer 2012 die Baubewilligung für das Gesamtprojekt „Baluardo“ um ein Jahr verlängert. Er akzeptierte damals die Bauarbeiten an der Gütschbahn als Baubeginn und stoppte so den drohenden Verfall der Baubewilligung. Allerdings hatte sich der Stadtrat schon damals vorbehalten, zu prüfen, ob nach dem Baubeginn an der Gütschbahn auch ein ernsthafter Bauwille für das Gesamtprojekt (Erweiterung Hotel Château Gütsch) bestehe und ob im negativen Fall die Baubewilligung für das Gesamtprojekt zu entziehen sei.

Im Frühjahr 2013 hat der Stadtrat gegenüber der Château Gütsch Immobilien AG im Zusammenhang mit der Gültigkeit der Baubewilligung für das Projekt „Baluardo“ folgende Bedingungen gestellt (siehe Medienmitteilung vom 14. März 2013):

Bis 12. April 2013 sind bei der Stadt Luzern folgende Unterlagen einzureichen:
  • Ein verbindlicher Finanzierungsnachweis einer Schweizer Bank für den Neubau der Gütschbahn
  • Das Baugesuch für die Projektänderung der Talstation Gütschbahn

Bis 28. Juni 2013 muss die Stadt Luzern im Besitz folgender Dokumente sein:
  • Die Unternehmerverträge bezüglich Erstellung Talstation und Bau Schräglift

Bis 31. Oktober 2013 müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Die Gütschbahn ist für Passagiere geöffnet und benutzbar.
  • Die Bauarbeiten für die Realisierung des Erweiterungsprojekts „Baluardo“ sind gestartet. Das Erweiterungsprojekt wird ohne Unterbruch realisiert.

Sollte eine der gesetzten Bedingungen kumulativ nicht eingehalten werden, müsse der Stadtrat in einem beschwerdefähigen Entscheid feststellen, dass kein ernsthafter Wille zur Realisierung des Bauprojektes vorliege und dass die Baube­willigung für das Gesamtprojekt „Baluardo“ (Erweiterung Hotel Château Gütsch) für die nicht realisierten Teile erloschen sei. Die Bedingungen der Termine 12. April und 28. Juni 2013 hat die Château Gütsch Immobilien AG eingehalten.

Im Sinne der Fortsetzung des Anfang 2013 gestarteten Dialogs mit der Château Gütsch Immobilien AG (CGI) traf sich die Baudirektorin am 28. Oktober 2013 mit deren Verantwortlichen zur Besprechung der Lage sowie der Bedingungen der Frist vom 31. Oktobers 2013. In dieser Gesprächsrunde hielt die Château Gütsch Immobilien AG fest, dass die Innenarbeiten im Hotel Château Gütsch im Dezember 2013 abgeschlossen sein sollen. Im Frühling 2014 solle das Hotel eröffnet werden. Derzeit würden Gespräche mit möglichen Betreibern geführt. Diese Arbeiten sind aber nicht Gegenstand der Baubewilligung zum Projekt „Baluardo“ (Erweiterung Hotel Château Gütsch).

Weiter hielt die Château Gütsch Immobilien AG fest, dass für das Projekt „Baluardo“, abgesehen von den Bauarbeiten an der Gütschbahn, derzeit keine Planungsarbeiten im Gang seien. An der Gütschbahn werde seit dem 28. August 2013 gebaut. Es habe sich gezeigt, dass sehr anspruchsvolle Fundationsverhältnisse vorliegen, was zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führte. Im März 2014 solle die Bahn fertig sein. Der Bericht und Antrag zur öffentlichen Nutzung wie auch zum städtischen Beitrag an die Bahn wird zurzeit in der Stadtverwaltung ausgearbeitet.

Der Stadtrat kommt nach dem Gespräch zum Schluss, dass die Château Gütsch Immobilien AG die gestellte Frist vom 31. Oktober 2013 im Bezug auf die Fortführung der Planungs- und Bauarbeiten am Gesamtprojekt „Baluardo“ (Erweiterung Hotel Château Gütsch) nicht eingehalten hat. Die Gründe, welche zur Verzögerung beim Bau der Gütschbahn geführt haben, sind für den Stadtrat nachvollziehbar. Die Stadt Luzern wird daher verfügen, dass die Baubewilligung für den Neubau der Gütschbahn aufrecht erhalten bleibt, aber für die Erweiterung Hotel Château Gütsch (Erweiterungsbauten „Baluardo“) erloschen ist. Die Gütschbahn wird damit fertiggestellt werden können.

Es ist nach wie vor im Interesse des Stadtrates, dass die Gütschbahn, als Teil des öffentlichen Verkehrsnetzes, in Betrieb genommen werden kann und dass das Hotel-Restaurant Gütsch wieder eröffnet werden kann. Der Stadtrat bleibt im Rahmen der Bau- und Zonenordnung nach wie vor offen für ein Erweiterungsprojekt.
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