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8. November 2013
Der Stadtrat will die Pflegeversorgung den veränderten Rahmenbedingungen anpassen und die Abteilung Heime und Alterssiedlungen (HAS) in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft im Eigentum der Stadt überführen. Die städtischen Angebote in der Pflege sollen gegenüber privaten konkurrenzfähig bleiben. Die Vorteile der neuen Organisation sieht der Stadtrat beim grösseren Handlungsspielraum für die städtischen Angebote und dem erhöhten Einfluss der Politik. Schliesslich wird auch der Investitionsplafond entlastet. Die Volksabstimmung ist für 18. Mai 2014 geplant.
2002 erstellte der Stadtrat den ersten „Entwicklungsbericht zur (teil-)stationären Pflege und Betreuung in der Stadt Luzern“. Dieser legte den Grundstein für die seither laufenden grossen baulichen Sanierungen und Angebotsanpassungen in den städtischen Betagtenzentren und Alterssiedlungen. Mit der Fusion von Luzern und Littau kam der „Staffelnhof“ als weiteres, grosses Betagtenzentrum zur städtischen Dienstabteilung Heime und Alterssiedlungen (Betagtenzentren Eichhof, Wesemlin, Dreilinden, Rosenberg sowie Pflegewohnungen) hinzu. Praktisch gleichzeitig wurden durch die neue kantonale Pflegeheimplanung und das neue eidgenössische Gesetz zur Pflegefinanzierung die Rahmenbedingungen für die Langzeitpflege markant verändert. Damit war die Zeit reif für einen neuen „Entwicklungsbericht“, in dem die Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen auf die zukünftige Entwicklung der Betagtenzentren und Pflegewohnungen analysiert wurden.

Im Juni 2012 hat das städtische Parlament den Entwicklungsbericht zur (teil-)stationären Pflege und Betreuung zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig gab es dem Stadtrat den Auftrag, zwei Detailkonzepte zu erstellen: Ein erstes zur Umwandlung von HAS in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, ein zweites zur Darstellung der Pflegeversorgung in der Stadt Luzern. In der Zwischenzeit wurden beide Vorlagen erarbeitet. Sie werden am 19. Dezember 2013 im Parlament behandelt.

Grundlagenbericht zur Pflegeversorgung
Die erste Vorlage bietet eine detaillierte Auslegeordnung und Analyse der Pflegeversorgung in der Stadt Luzern. Sie beinhaltet das politische Bekenntnis, allen pflegebedürftigen Menschen in der Stadt auch in Zukunft den Zugang zu bedarfsgerechten Leistungen zu garantieren und ihnen damit zu ermöglichen, ihr Leben möglichst nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten. Dazu braucht es nach Auffassung des Stadtrates ein breites, vielfältiges Wahlangebot. Die Vorlage definiert Versorgungsziele und formuliert Gestaltungsgrundsätze zur Pflegeversorgung. Damit gibt sie wichtige Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer im Bereich der stationären und ambulanten Pflege vor.

Veränderte Rahmenbedingungen
Die stadteigenen Betagtenzentren und Pflegewohnungen verfügen über einen hohen Qualitätsstandard. Die Rahmenbedingungen haben sich jedoch verändert. Private und öffentliche Anbieter werden seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung gleich behandelt. Die Stadt zahlt die nicht gedeckten Pflegekosten und die Bewohnerinnen und Bewohner die Aufenthaltstaxe. Dadurch werden städtische Pflegeheime vermehrt mit privaten Institutionen gemessen und stehen in einem direkten Wettbewerb. Gleichzeitig hat sich der generelle Spardruck auf die Stadtverwaltung verstärkt.

In Zukunft sollen öffentliche und private Anbietende gleich lange Spiesse erhalten, um gute Leistungen im Interesse der älteren Bevölkerung zu erbringen. Dazu muss, nach Ansicht des Stadtrates, die Abteilung Heime und Alterssiedlungen betriebswirtschaftlich eigenständig sein, damit sie flexibel auf neue Situationen, Bedürfnisse und Trends reagieren kann. Es braucht kurze Entscheidungswege und unternehmerische Beweglichkeit. Zudem gilt es die heutige Doppelrolle der Sozialdirektion aufzuheben: Sie definiert in der heutigen Organisation den Pflegebedarf und bestellt die Pflegeleistungen, gleichzeitig ist sie mit der Dienstabteilung HAS selber die grösste Anbieterin von Pflegeleistungen.

Schaffung einer gemeinnützigen AG im Eigentum der Stadt Luzern
Aus diesen Gründen zeigt der Stadtrat in der zweiten Vorlage auf, wie HAS umgewandelt und neu organisiert werden soll. Als geeignete Rechtsform erachtet er eine gemeinnützige Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Stadt Luzern. Sie fokussiert auf den Service Public und damit auf das Gemeinwohl. Gewinne werden in neue Angebote zugunsten der Allgemeinheit wieder investiert. Die Stadt bleibt Eigentümerin dieser neuen Gesellschaft. Ein bereits ausgehandelter Gesamtarbeitsvertrag sichert dem Personal die heutigen attraktiven Bedingungen.

Das Parlament gewinnt an Einfluss
Es ist und bleibt eine städtische Aufgabe, eine sichere, qualitativ hochstehende Pflege sicherzustellen. Dabei steigt der Einfluss des Parlaments, weil es über die Leistungsverträge auch bei privaten Anbietern mitbestimmen kann. Die Politik steuert daher aktiv. Sie schafft gleiche Voraussetzungen für die vom Stadtrat angestrebte, stadteigene gemeinnützige AG wie auch für private Anbieter, und zwar für die Haus- und die Heimpflege.

Der städtische Investitionsplafond wird entlastet
Die Stadt erhält durch die Umwandlung zudem mehr Handlungsspielraum beim Investieren in andere Gemeindeaufgaben. Dank der Umwandlung übergibt die Stadt auch den Investitionsbereich an die neue Trägerschaft. Heute sind die Heime Teil des verwaltungsinternen Budgetprozesses. Die Mittel für Investitionen in die Erneuerung der Heime stehen in direkter Konkurrenz mit Mitteln für Schulen, Verkehr, Kultur und weitere Bereiche, obwohl die Investitionen der Heime bereits heute durch Taxeinnahmen finanziert werden. Mit der Umwandlung fällt die interne Konkurrenzierung weg.

Volksabstimmung im Mai
Der Grosse Stadtrat berät die beiden Vorlagen am 19. Dezember 2013. Das letzte Wort, ob die Abteilung HAS in eine gemeinnützige AG im Eigentum der Stadt Luzern umgewandelt wird, haben die Stimmberechtigten. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 18. Mai 2014 statt.

Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Grundlagenbericht zur Gestaltung und Steuerung der Pflegeversorgung in der Stadt Luzern (Bericht und Antrag 20/2013)
+ Schaffung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft für die Heime und Alterssiedlungen der Stadt Luzern (Bericht und Antrag 21/2013)
+ Rechtliche Möglichkeiten zur Wahl, Zusammensetzung und Entschädigung des Verwaltungsrats bei einer HAS AG im Besitz der Stadt (Schriftliche Anfrage Nr. 55)
+Antwort des Stadtrates auf die Schriftliche Anfrage Nr. 55
+ Einsitz von ExpertInnen aus dem Fachbereich Pflege in Teilprojekten "Ausgliederung HAS" (Interpellation Nr. 62)
+ Antwort des Stadtrates auf die Interpellation Nr. 62
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