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24. April 2012
Der Entwicklungsbericht zur (teil-)stationären Pflege und Betreuung bietet eine Grundlage für die strategische Weichenstellung bei der Entwicklung der Heime und Alterssiedlungen (HAS) der Stadt Luzern. Der Bericht zeigt auf, dass die städtischen Institutionen in Zukunft mehr unternehmerischen Spielraum brauchen und deshalb per 2015 in eine gemeindeeigene Aktiengesellschaft umgewandelt werden sollen. Über den Bericht entscheidet das Parlament im Juni 2012.
Die ambulante und stationäre Pflege ist im Kanton Luzern eine obligatorische Gemeindeaufgabe. Im ambulanten Bereich verfügte die Stadt Luzern bis und mit 2010 über einen Leistungsvertrag mit der Spitex Luzern/Littau und unterstützte den Verein Haushilfe mit einem Pauschalbetrag. Im stationären Bereich führt die Stadt seit Jahrzehnten eigene Betagtenzentren und Pflegewohnungen und unterstützte die privaten Pflegeheime mit einmaligen Beiträgen in Form von Investitionshilfen oder Bürgschaften. Alle Personen mit zu geringem Einkommen wurden mit städtischen Zusatzleistungen unterstützt, ob in privaten oder städtischen Heimen wohnhaft.

Neues Bundesgesetz – Mehr Kosten für die Stadt
Mittels Bundesgesetz wurde die Pflegefinanzierung per 2011 von Grund auf neu geregelt. Neu ist, dass alle pflegebedürftigen Personen – ungeachtet ihrer finanziellen Verhältnisse – nicht nur über die Krankenversicherungen, sondern auch über staatliche Beiträge unterstützt werden. Weil im Kanton Luzern die Langzeitpflege – ob stationär oder ambulant – eine obligatorische Gemeindeaufgabe ist, sind der Stadt Luzern aus dieser Regelung Zusatzkosten von rund Fr. 16 Mio jährlich erwachsen. Insgesamt gab die Stadt Luzern im Jahr 2011 rund Fr. 34 Mio an Beiträgen für die Pflege aus.

Mehr Detailadministration – Mehr Zukunftsplanung
Weil neu alle pflegebedürftigen Personen beitragsberechtigt sind, müssen die von den Heimen, Spitexorganisationen und freischaffenden Pflegefachleuten erbrachten Pflegeleistungen für jede Person aus der Stadt Luzern einzeln abgerechnet werden, was ein enorm grosser Administrationsaufwand bedeutet. Zudem muss auch mit jedem Heim, jeder Spitexorganisation und jeder freischaffenden Pflegefachperson ein Leistungsvertrag abgeschlossen und die Tarife ausgehandelt werden. Diese Verträge müssen zudem in den Bereichen Qualität und Kosten analysiert und deren Einhaltung beaufsichtigt werden.

Angesichts dieser Zusatzbelastungen muss der Bereich Pflege in der Stadtverwaltung grundlegend neu organisiert werden. In der Sozialdirektion wird ein Bereich Alter und Gesundheit aufgebaut, der den Bedarf im Bereich der ambulanten und stationären Pflege abklärt und plant, in der Folge die besagten Leistungs- und Tarifverträge abschliesst und deren Einhaltung auch beaufsichtigt.

Mit dieser Planungsarbeit verbinden sich auch die Abklärungen, welche Spezialangebote (Übergangspflege, Palliative Care, Schwerstpflege, Tages- und Nachtaufenthalte usw.) benötigt werden und welche Heime diese anbieten sollen. Davon ist auch die Grundpflege betroffen: Wieviele Pflegebetten braucht die Stadt Luzern? Wer bietet diese an? Wer bekommt eine Bewilligung für Pflegebetten und kommt somit in den Genuss eines Leistungsvertrags?

Wettbewerbsdruck – Verselbständigung der städtischen Pflegeheime
Mit diesem von Grund auf neuen System stellt sich auch die Frage nach der Rolle der stadteigenen Betagtenzentren und Pflegewohnungen. Diese sind nicht einfach „gesetzt“. Auch diese bekommen einen Leistungsvertrag. Und auch deren Qualität und Kostenstruktur wird analysiert und natürlich mit anderen Heimen verglichen. Vor diesem Hintergrund sind die städtischen Heime einem vermehrten Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Sie können mit diesem am besten umgehen, wenn sie möglichst flexibel handeln, bzw. reagieren und sich anpassen können. Als städtische Dienstabteilung sind sie dabei eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Stadtrat vor, die Betagtenzentren zu verselbständigen. Sie sollen weiterhin zu 100 Prozent der Stadt Luzern gehören. Neu aber als nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft organisiert sein. Die Aktien gehören zu 100 Prozent der Stadt Luzern. Und der Personalbereich soll neu über einen Gesamtarbeitsvertrag GAV geregelt werden, der für alle Heime in der Stadt Luzern wegleitend sein soll.

Politische Steuerung durch Parlament und Stadtrat
Die Einflussnahme und Steuerung von Stadtrat und Grossem Stadtrat bleiben weiterhin bestehen. Der Stadtrat amtet als Generalversammlung der AG. Der Grosse Stadtrat befindet über den Rahmenkredit und den Leistungsvertrag. Und beide formulieren zudem die Eigentümerstrategie und sind am Controlling beteiligt. Der Einfluss des Grossen Stadtrates wird zudem erhöht, weil er neu auch für die Rahmenkredite mit den privaten Heimen und diverser Spitexorganisationen zuständig ist.

Entwicklungsbericht zur (teil-)stationären Pflege und Betreuung (Bericht und Antrag 11/2012)
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