Der FUKA-Fonds der Stadt Luzern bezweckt die Einzelprojektförderung und Unterstützung kultureller Projekte und Aktivitäten. Grundsätzlich können alle Kulturschaffenden und Veranstalter einen Antrag zur Unterstützung stellen, sofern ein Bezug zur Stadt Luzern vorhanden ist. Ein besonderes Augenmerk der Fondsverwaltung gilt der Innovationsförderung und der Anschubfinanzierung.
Die Stadt Luzern hat im März 2018 auf die elektronische Gesucheingabe umgestellt. Eingaben an den FUKA-Fonds können nur noch online erfolgen. Damit wird allen am Verfahren Beteiligten die Arbeit erleichtert und auf Papieraustausch und den Austausch anderer harter Medien verzichtet. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
Das Gesuchsportal führt Schritt für Schritt durch die Erfassung des Gesuchs, informiert über Termine und Förderkriterien und hilft bei der Eingabe der Daten. Die wichtigsten Informationen finden sich in der Wegleitung auf dem Gesuchsportal.
Online Gesuche Kulturförderung
Hier finden Sie das online Gesuchsportal KUS für die Eingabe von Gesuchen für Projekte und Veranstaltungen.
Online Gesuche Kulturförderung
Dieses online Gesuchsportal wird im Auftrag der Stadt Luzern von Ascaion AG angeboten. Mit diesem Link verlassen Sie die Website der Stadt Luzern.
Sitzungstermine FUKA-Fondsverwaltung
Gesuchseinreichung |
Sitzung |
30. Juli 2024 |
12. September 2024 |
15. September 2024 |
17. Oktober 2024 |
30. Oktober 2024 |
5. Dezember 2024 |
30. Dezember 2024 |
23. Januar 2025 |
15. Februar 2025 |
27. März 2025 |
30. März 2025 |
8. Mai 2025 |
30. Mai 2025 |
3. Juli 2025 |
30. Juli 2025 |
11. September 2025 |
15. September 2025 |
30. Oktober 2025 |
30. Oktober 2025 |
4. Dezember 2025 |
30. Dezember 2025 |
29. Januar 2026 |
Kriterien zur Prüfung eines Antrages
- Künstlerisch-kulturelles Projekt
- Bezug zur Stadt Luzern: Zivilrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Luzern und/oder Hauptwirkungsort durch Werk und Tätigkeit
- Öffentlicher Aufführungsort und Termin in der Stadt Luzern muss bei allen Projekten vorhanden sein (Albumtaufe, Vorstellung usw.)
- Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung und unter Einhaltung der Eingabefrist auf der Plattform vorliegen.
Hinweise zur Praxis der Fonds-Verwaltung
- Es werden keine Beiträge gesprochen an:
- Veranstaltungen ohne Eintritte bzw. Kollekte (ausgenommen Ausstellungen o.ä.)
- Veranstaltungen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- Schultheater
- Publikationen in Eigen- oder Zahlverlagen
- Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen
- Schulgelder / Ausbildungskosten
- Studienaufenthalte
- Internetauftritte
- politische Veranstaltungen
- Benefizveranstaltungen
- Wettbewerbe
- Apéros
- rückwirkende Gesuche
Honorarrichtlinien