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In der Stadt Luzern befinden sich über die Hälfte aller öffentlich benutzbaren Parkplätze in Parkierungsanlagen (zirka 7'700). Etwas mehr als 25% der Parkplätze befinden sich in den Quartieren und sind kostenlos benutzbar. Über ein Fünftel der Parkplätze werden mit Parkuhren bewirtschaftet.

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Mit Parkuhren bewirtschaftete Parkplätze

Auf den Parkplätzen in der Innenstadt oder bei Gebäuden mit publikumsintensiver Nutzung werden gemäss dem Parkgebührenreglement Gebühren erhoben. Es gibt drei verschiedene Zonen mit drei unterschiedlichen Tarifen.
In der Zone 1 kostet die Gebühr 3 Fr.- pro Stunde. Die maximale Parkdauer zwischen 07:00 – 19:00 ist auf grundsätzlich 60 Minuten beschränkt. In der Zone 2 beträgt die Gebühr 2 Fr.- pro Stunde und gilt während 24 Stunden. Die Parkplätze in der Zone 3 sind grundsätzlich zwischen 07:00 – 19:00 Uhr kostenpflichtig.
In der unten verlinkten Karte sind die Gebührenzonen farblich hinterlegt:
Gebührenpflichtige Parkplätze mit Tarifzonen

Digitale Parkuhren

In der Stadt Luzern werden veraltete oder defekte Parkuhren durch digitale Parkuhren ersetzt. Die neuen Parkuhren erfassen weder die Parkfeldnummer noch geben sie ein Ticket aus. Die Kundin oder der Kunde gibt an der Parkuhr das Autokennzeichen ein. Die Information über die Zahlung an der Uhr wird in Echtzeit an das Kontrollportal übertragen. Die Quittung für die Zahlung an der Uhr kann per abtippen einer URL vom Display der Parkuhr als PDF heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass die Parkierenden ihr Autokennzeichen korrekt erfassen, da sonst das für die Bezahlung hinterlegte Autokennzeichen nicht mit dem Autokennzeichen des auf dem Parkplatz stehenden Autos übereinstimmt. Entsprechend würde das auf dem Parkplatz stehende Auto von der Polizei bei einer Kontrolle gebüsst.

Digitale Bezahlmöglichkeit

Die Gebühren für das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen auf öffentlichem Grund können digital und bar bezahlt werden. Als digitale Bezahllösung wird TWINT verwendet. Die Parkierenden können entweder den QR-Code an der Parkuhr scannen oder bequem und ohne Gang zur Parkuhr über die Funktion TWINT+ in der TWINT App die Gebühr entrichten. Gegenüber der Barzahlung bezahlen die Parkierenden mit TWINT nur solange, wie auch effektiv parkiert wird. Die Zahlung für den Parkiervorgang kann jederzeit gestoppt werden. Analog zum Bezahlvorgang an digitalen Parkuhren werden auch bei der digitalen Bezahlmöglichkeit (TWINT) die Datenschutzbestimmungen eingehalten.  Die Stadt Luzern hat keinen Zugang zu Autokennzeichen, die beim Parkvorgang an den digitalen Parkuhren oder bei der Bezahlung per TWINT hinterlegt werden. Sie kann lediglich anonymisiert die Dauer der Parkvorgänge und die Beträge der bezahlten Tarife auswerten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Ungerechtfertigte Parkbusse, was nun?

Die Stadt Luzern ist für die Bewirtschaftung der Parkuhren zuständig. Als Kontrollorgan ist die Luzerner Polizei verantwortlich und stellt bei Widerhandlungen Ordnungsbussen aus. Ist die Ordnungsbusse aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt oder falsch, kann die oder der Betroffene innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen, das kostenfreie Ordnungsbussenverfahren ablehnen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Luzerner Polizei.

Parkzonen und Parkkarten

Auf den blau markierten Parkplätzen darf in den meisten Zonen (A-U) mit der Parkscheibe während einer Stunde parkiert werden (Blaue Zone, mit Vorstellen der Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde). Parkkarten für Anwohnende und ansässige Geschäftsbetriebe sind ausschliesslich auf den blauen Parkplätzen gültig (Ausnahmen bilden hier die Zone A und die Zone D). Die Parkplätze in der Zone Z befinden sich etwas weiter entfernt vom Zentrum. Es handelt sich um Parkfelder, auf welchen mit der Parkscheibe in der Regel während drei oder fünf Stunden parkiert werden kann. Zeitlich limitierte Parkkarten für die Zone Z, Dauerparkkarten für die Zone Z sowie auch alle Dauerparkkarten der Zonen A–U sind in diesem Gebiet gültig.
Parkzonen und Parkkarten

Reservation von öffentlichen Parkplätzen

Temporäre Absperrungen von öffentlichen Parkplätzen (z. B. für Umzüge) erfolgen durch das Tiefbauamt. Reservationsanfragen nehmen wir gerne über unser Online-Formular entgegen.
Parkplatzreservation (Umzug)

Parkkarten bestellen

Das Parkkartenreglement sieht eine Beschränkung der Parkdauer auf allen Parkplätzen der Stadt Luzern vor. Wer länger parkieren will als dies die Signale gestatten, ist Dauerparkierer/in und hat die entsprechende Gebühr zu entrichten.
Alle Dauerparkbewilligungen und Einzelbewilligungen werden elektronisch als sogenannte e-Parkkarten auf der Parkingpay-Plattform zu Verfügung gestellt.
 Weitere Informationen zu Parkbewilligungen

Parkplätze für Menschen mit Behinderungen

Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht von Parkplätzen für behinderte Personen in der Stadt Luzern:
Übersichtskarte Parkplätze für Menschen mit Behinderungen

Parkplätze für Motorräder

Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht von Parkplätzen für Motorräder in der Innenstadt der Stadt Luzern:
Übersichtskarte Parkplätze für Motorräder

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