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An der Sportlerinnen- und Sportlerehrung der Stadt Luzern werden Athletinnen und Athleten geehrt, die an nationalen und internationalen Wettkämpfen Bestleistungen erzielen konnten. 

Der Stadtrat ehrt die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler zweimal jährlich. Bei der monetären Anerkennung handelt es sich nicht um private Zuwendungen an einzelne Personen. Sie wird primär für die Jugendsportförderung des jeweiligen Sportvereins eingesetzt.

Aktuelles

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Sportlerinnen- und Sportlerehrungen

An der Ehrung vom Mittwoch, 5. Juni 2024 wurden 87 Sportlerinnen- und Sportler aus 14 Vereinen von Stadtpräsident Beat Züsli im Namen des Stadtrates mit 27’000 Franken ausgezeichnet. Sie wurden für ihre Leistungen an nationalen und internationalen Wettkämpfen geehrt. Die Stadt Luzern gratuliert allen Geehrten und wünscht weiterhin viel Erfolg.

Die Bilder von der Feier finden Sie hier: Bildergalerie.

 

Wir freuen uns auf die nächste Sportlerinnen- und Sportlerehrung:

Mittwoch, 13. November 2024, 18 Uhr, mit anschliessendem Nachtessen
Südpol, Arsenalstrasse 28, 6010 Kriens.

Gesuche

Hier finden Sie das Portal von Kultur und Sport der Stadt Luzern für die Eingabe von Gesuchen für Projekte und Veranstaltungen.

Online Gesuchsportal KUS
Dieses online Gesuchsportal wird im Auftrag der Stadt Luzern von Ascaion AG angeboten. Mit diesem Link verlassen Sie die Website der Stadt Luzern.

Kriterien

Anlass für die Vergabe einer Anerkennung bilden in allen Kategorien (Junioren, Aktive, Senioren) in der Regel der Gewinn eines Schweizermeistertitels und/oder ein Podestplatz an einer Europameisterschaft, einer Weltmeisterschaft, einem Gesamtweltcup oder an den Olympischen Spielen (inkl. Jugend-Olympiade) für Profis oder Amateure in einer durch Swiss Olympic und/oder durch Jugend + Sport (J+S) anerkannten Sportart, in welcher offizielle Meisterschaften durchgeführt werden. Geehrt werden ausschliesslich Sportlerinnen und Sportler, die den Wohnsitz in der Stadt Luzern haben, sowie Teams und Mannschaften von Sportvereinen oder -organisationen mit Sitz bzw. Geschäftsstelle in der Stadt Luzern.

Titel können innerhalb von 12 Monaten gemeldet werden, später eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Dabei gilt die Bringschuld der Vereine, jedoch macht die Abteilung Kultur und Sport offiziell über die Möglichkeit der Anmeldung aufmerksam.
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