Die Stadt Luzern engagiert sich seit Jahren stark für den Klimaschutz. Ihre 2022 von der Stimmbevölkerung angenommene Klima- und Energiestrategie gehört schweizweit zu den ambitioniertesten: Bis 2040 sollen die energiebedingten Treibhausgasemissionen auf null gesenkt werden. Erreicht werden kann dieses Ziel nur gemeinsam mit Gesellschaft, Politik und Wirtschaft – jede und jeder Einzelne kann und soll etwas dazu beitragen. #WirLebenKlimaschutz
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Die Zeichen des Klimawandels sind unübersehbar. Die Zeit drängt, diese dramatische Entwicklung zu stoppen. Um diese Herausforderung zu bewältigen, hat die Stadt eine Klima- und Energiestrategie entwickelt, die ehrgeizige Ziele für eine klimafreundliche Zukunft setzt.
Klima- und Energiestrategie
Mit der Klima- und Energiestrategie setzt sich die Stadt Luzern folgende Ziele:
- Die energiebedingten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet sollen bis 2040 auf 0 Tonnen gesenkt werden.
- Der Energieverbrauch pro Kopf der Bevölkerung soll bis 2050 auf 2000 Watt Dauerleistung halbiert werden.
- Die Produktion von Solarstrom soll bis 2050 massiv ausgebaut werden: Heute deckt Solarstrom rund 2 Prozent des Stromverbrauchs, künftig sollen es 25 Prozent sein.
- Die Verkehrsbelastung auf dem Strassennetz soll bis 2040 um 15 Prozent gegenüber 2010 abnehmen.
- Bis 2040 sollen alle in der Stadt Luzern immatrikulierten Fahrzeuge elektrisch und/oder erneuerbar angetrieben sein.
Die Stadt Luzern erstellt jedes Jahr eine Energie- und Klimabilanz. Diese zeigt auf, ob die Stadt mit ihren Klimazielen auf Kurs ist. Über die letzten Jahre wurden in allen Bereichen deutliche Fortschritte erzielt. Allerdings braucht es teilweise noch eine Beschleunigung, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Eine Übersicht der aktuellen Zahlen für das Jahr 2023 finden Sie in der entsprechenden Medienmitteilung.
Das kurze Video zeigt den Weg zum Klimaziel Netto-Null bis 2040:
Ein Generationenprojekt
Die Bewältigung des Klimawandels ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Wollen wir die Klimaerwärmung stoppen, müssen wir bestehende Verhaltensweisen überdenken. Auf unserer Kampagnenseite www.wir-leben-klimaschutz.ch finden sich viele Infos, Tipps und Anregungen, wie jede und jeder von uns einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.
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Die Klima- und Energiestrategie setzt sich das Ziel, dass bis 2040 alle in der Stadt immatrikulierten Fahrzeuge über einen elektrischen beziehungsweise erneuerbaren Antrieb verfügen. Das ist nötig, um die Treibhausgas-Emissionen auf null zu senken. Vorschreiben kann die Stadt Luzern die Antriebsart aber nicht. Sie will sich beim Kanton und beim Bund für dieses Anliegen einsetzen. Seit zehn Jahren nimmt das Verkehrsaufkommen in der Stadt Luzern ab. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass dieser Trend anhält. Bis im Jahr 2040 soll die Verkehrsbelastung im Vergleich zu 2010 um 15 Prozent abnehmen. Um dies zu erreichen, sollen gemäss Klima- und Energiestrategie der öffentliche Verkehr sowie der Velo- und Fussverkehr gefördert und rund 20 Prozent der bestehenden öffentlichen Parkplätze umgenutzt werden. |
Die Treibhausgas-Emissionen bis im Jahr 2040 auf null zu senken ist sehr anspruchsvoll, aber möglich. Allein mit den in der städtischen Klima- und Energiestrategie vorgesehenen Massnahmen lassen sich rund 60 Prozent der bis 2030 erforderlichen Emissionsreduktion erzielen. Die restliche Reduktion muss vom Kanton und vom Bund bewirkt werden. Entsprechende Massnahmen sind dort in Vorbereitung. |
Nein, das in gewissen Gebieten geplante Verbot (siehe oben) gilt nur für fossile Energieträger wie Heizöl und Erdgas. Biogas ist ein erneuerbarer Energieträger und damit weiterhin zulässig. Trotzdem ist Biogas als Energieträger für Heizzwecke oder für Brauchwarmwasser nur in Ausnahmefällen sinnvoll:
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Nein! Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe beziehungsweise Herausforderung. Bereits heute leisten Privatpersonen und Unternehmen wichtige Beiträge zum Klimaschutz. Um gegenseitig profitieren zu können, will die Stadt Luzern vermehrt den Austausch mit Unternehmen, Interessenverbänden und der Bevölkerung suchen und pflegen. Klimaschutz funktioniert nur gemeinsam! |
Die energetische Sanierung von Liegenschaften (Wärmedämmung) und die Installation von erneuerbaren Heizsystemen erfordern hohe Investitionen, welche von den Hauseigentümer/innen teilweise auf die Mietzinsen überwälzt werden dürfen. Im Gegenzug sinken aber die Heizkosten: Einerseits, weil weniger Energie verbraucht wird. Andererseits, weil erneuerbare Energieträger günstiger sind als Öl oder Gas. Mit den heutigen Energiepreisen lohnen sich Klimaschutz- Massnahmen im Gebäudebereich auch finanziell. Energetische Sanierungen führen deshalb nicht zu höheren Wohnkosten. |
Die Stadt Luzern kann weder im Bereich der Ernährung noch beim Flugverkehr Vorschriften erlassen. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit will sie die Bevölkerung in Zukunft aber noch vermehrt über die Klimawirkungen verschiedener Verhaltensweisen informieren. Es bleibt aber Jeder und Jedem selber überlassen, ob er/sie sein/ihr Verhalten ändern will. Tatsache ist, dass mit persönlichen Verhaltensänderungen rasche und auch grosse Wirkungen erzielt werden können. |
Je schneller die Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden, desto kleiner werden die zukünftigen Schäden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für katastrophale Folgen des Klimawandels ist viel kleiner, wenn der Ausstoss von Treibhausgasen bis 2040 auf null gesenkt wird. Industrienationen wie die Schweiz haben in der Vergangenheit pro Kopf viel mehr Treibhausgase ausgestossen als Entwicklungsländer. Und sie verfügen über mehr technische und finanzielle Mittel, um die Emissionen zu senken. Deshalb sind sie fairerweise dazu angehalten, einen grösseren Beitrag zu leisten als die Entwicklungsländer. Man spricht dabei von einer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung. |
In Gebieten, in denen Erdwärme genutzt werden kann, sollen keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. Ausnahmen sind aus technischen, wirtschaftlichen oder städtebaulichen (Denkmalschutz) Gründen möglich. Wer in den genannten Gebieten heute noch eine Öl- oder Gasfeuerung betreibt, muss sich rechtzeitig um einen Ersatz kümmern, der auf erneuerbarer Energie beruht. Eine vergleichbare Regelung kennen bereits die Kantone Basel-Stadt, Glarus und Zürich. |
Luzern präsentiert sich als fortschrittliche zukunftsfähige Stadt. Es entspricht unserem Selbstverständnis, Probleme zu lösen und nicht nachfolgenden Generationen zu überlassen. Es gibt aber auch handfeste wirtschaftliche Gründe für eine fortschrittliche Klimapolitik. Unsere Zahlungen für fossile Energieträger wie Benzin und Diesel fliessen zu einem Grossteil ins Ausland ab. Wenn wir unsere Gebäude isolieren und in fortschrittliche Technologien oder erneuerbare Energieträger investieren, entstehen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region, und wir reduzieren unsere Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland. Ausserdem reduzieren wir die Belastung mit Lärm und Luftschadstoffen und senken damit Krankheitskosten in Millionenhöhe. |
Die Kosten werden stark von den zukünftigen Preisen für fossile und erneuerbare Energieträger und für energieeffiziente Technologien beeinflusst und können deshalb nur grob abgeschätzt werden. Die Isolation von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energieträger erfordert bis im Jahr 2030 private Investitionen in der Grössenordnung von 370 Millionen Franken. Investitionen bedeuten aber nicht Kosten. Weil der Energieverbrauch sinkt und weil erneuerbare Energie günstiger ist, rechnen sich die Investitionen auf längere Zeit. Dafür sorgen auch gezielte Förderbeiträge aus dem städtischen Energiefonds. Die Kosten für die Stadtverwaltung belaufen sich für denselben Zeitraum bis 2030 auf zirka 190 Millionen Franken. Der grösste Teil dieser Kosten kommt als Förderbeiträge aus dem Energiefonds privaten Investoren zugute. Klimaschutz kostet. Kein Klimaschutz kostet mehr. Die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien kommen alle zum gleichen Schluss: Ein ungebremster Klimawandel wird uns in der Schweiz sehr viel Geld kosten. Und je länger wir mit Massnahmen zuwarten, desto mehr. |
Die Erhöhung der Konzessionsgebühr und die Einführung eines Klimarappens führen auch bei Unternehmen zu höheren Stromkosten. Gleichzeitig wird die Umsetzung von (mindestens teilweise staatlich geförderten) Massnahmen aber auch zu Kosten- und Ressourceneinsparungen in den Firmen führen. Die Klima- und Energiestrategie löst Investitionen von Verwaltung und Privaten aus. Diese Investitionen werden vor allem der lokalen Wirtschaft zugutekommen: Unternehmen werden zusätzliche Aufträge erhalten, beispielsweise in den Bereichen Gebäudesanierungen, Nutzung erneuerbarer Energien oder Elektromobilität. Die Wertschöpfung steigt und Arbeitsplätze werden geschaffen. |
Bis 2026 rechnet der Stadtrat für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie mit Kosten von 46 Millionen Franken. Hinzu kommen voraussichtlich ab 2024 Mindereinnahmen aus der Dividende von ewl in der Grössenordnung von 6 Mio. Franken pro Jahr. Die Kosten für die Folgejahre werden alle fünf Jahre aufgrund des aktuellsten Kenntnisstandes ermittelt und wiederum dem Grossen Stadtrat unterbreitet. So werden sie regelmässig der politischen Kontrolle unterstellt. |
Bei einem typischen Stromverbrauch von 4'000 kWh pro Jahr kosten die Erhöhung der Konzessionsgebühr 40 Franken und der Klimarappen weitere 20 Franken pro Jahr. |
Die Stadt Luzern will bis im Jahr 2040 die Treibhausgas-Emissionen aus der Energieanwendung auf null reduzieren. Das bedeutet den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern (Öl, Gas, Diesel, Benzin und Kerosin). Die erneuerbaren Energieträger (Solarenergie, Windenergie, Holz, Erdwärme, Seewärme) stehen jedoch nur limitiert zur Verfügung. Deshalb soll bis 2050 der Energieverbrauch pro Person halbiert und auf Stadtgebiet 18 Mal mehr Solarstrom produziert werden als heute. Das Verkehrsaufkommen auf der Strasse soll bis 2040 gegenüber 2010 um 15 Prozent abnehmen. Zudem sollen alle immatrikulierten Fahrzeuge elektrisch beziehungsweise erneuerbar angetrieben sein. |
Damit die langfristigen Ziele erreicht werden können, braucht es konkrete Massnahmen. Die Klima- und Energiestrategie enthält deshalb 32 Massnahmen, welche bis im Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Sie lassen sich folgenden Themen zuordnen:
Die Massnahmen umfassen gesetzliche Vorschriften, finanzielle Unterstützung und Beratung. Das Zusammenspiel dieser Instrumente sorgt dafür, dass die Umsetzung der Massnahmen wirtschaftlich tragbar und sozialverträglich erfolgen kann. Daneben setzt die Stadtverwaltung bei sich selber an und geht in allen Bereichen mit gutem Beispiel voran. Ein detaillierter Beschrieb aller Massnahmen findet sich ab Seite 104 im Bericht und Antrag «Klima- und Energiestrategie Stadt Luzern» (B+A 22/2021) vom 30. Juni 2021 auf www.klima.stadtluzern.ch. |
Wenn die menschengemachte Erwärmung des Klimas nicht bei höchstens 2 Grad gestoppt wird, drohen katastrophale Auswirkungen. Um dies zu verhindern, muss der Ausstoss von Treibhausgasen bis spätestens im Jahr 2050 weltweit auf null reduziert werden. Dieses langfristige Ziel verfolgt die Klima- und Energiestrategie der Stadt Luzern. |
Klimaschutz ist eine globale Aufgabe. Damit er gelingt, müssen alle einen Beitrag leisten, auch alle staatlichen Ebenen. Die Klimaschutz-Ziele der UNO, der EU, der Schweiz, des Kantons Luzern und der Stadt Luzern stimmen weitgehend überein. Global nehmen Städte im Klimaschutz eine Vorreiterrolle ein. Sie sind Veränderungen gegenüber offener und können so den Tatbeweis erbringen, dass Klimaschutz technisch, wirtschaftlich und sozial funktioniert. Auch die Stadt Luzern sieht sich in dieser Tradition: Sie verfolgt seit 20 Jahren eine erfolgreiche und lösungsorientierte Klima und Energiepolitik. |
Ein flächendeckendes Verbot widerspricht übergeordnetem Recht. Mit der Einschränkung auf Gebiete mit möglicher Erdwärmenutzung schöpft die Stadt Luzern ihren rechtlichen Handlungsspielraum aus. Allerdings sind dem 1:1 Ersatz von Öl- und Gasfeuerungen durch das kantonale Energiegesetz auch im nicht vom Verbot betroffenen Stadtgebiet schon heute Grenzen gesetzt. In energetisch schlechten Gebäuden (GEAK-Kategorie E und schlechter) müssen beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Heizkessel) mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs entweder eingespart oder erneuerbar bereitgestellt werden. Im Einzugsgebiet von Wärmenetzen (Fernwärme, Seewasser, etc.) können die Eigentümer/innen zudem verpflichtet werden, ihre bestehenden (bei Neuinstallationen, Ersatz oder wesentlicher Änderung gebäudetechnischer Anlagen) oder neuen Bauten an das Wärmenetz anzuschliessen. |
Die Vorlage des Stadtparlaments enthält einige kleinere Änderungen am ursprünglichen Bericht und Antrag des Stadtrates. Die wichtigsten sind:
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Die Stadt Luzern unterstützt private Bauherrschaften bei der Massnahmenumsetzung finanziell mit Beiträgen aus dem Energiefonds. Der Energiefonds stellt so sicher, dass die geforderten Investitionen für Private tragbar und sozialverträglich erfolgen. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, will der Stadtrat die jährliche Einlage in den Energiefonds schrittweise von heute 1,375 auf 9 Millionen Franken erhöhen. Die Finanzierung des Energiefonds soll über eine Erhöhung des Strompreises erfolgen: Bis 2024 soll die Konzessionsgebühr um einen Rappen pro kWh Strom steigen, und frühestens ab 2025 soll zusätzlich ein «Klimarappen» von einem halben bis maximal zwei Rappen pro kWh Strom eingeführt werden. |
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