Die Stadt Luzern stellt jedes Jahr eine namhafte Summe zur globalen Solidarität zur Verfügung. Sie leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Armutsbekämpfung und zur Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Der Beitrag wird auf Grundlage des Reglements über Solidaritätsbeiträge (sRSL_5.5.1.1.1) vom 27. Oktober 2022 entrichtet. Sie gewährt Programm- und Projektbeiträge an Organisationen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.
Aktuelles
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Ein Programmbeitrag unterscheidet sich von einem Projektbeitrag insofern, als er nicht nur auf einzelne, klar abgegrenzte Projekte abzielt, sondern auf umfassendere Programme, die mehrere Projekte und Aktivitäten in verschiedenen Sektoren umfassen können. Die Stadt Luzern unterstützt in erster Linie Programm- und Projektbeiträge mit Fokus auf die ärmsten Länder (Least Developed Countries LDC).
Zudem kann die Stadt Luzern im Katastrophenfall im In- und Ausland Spenden an die Nothilfe leisten.
Programmbeiträge
Eingabeberechtigt ist jede NGO, die auf der Liste «Kernbeitragsempfänger (PDF)» in der Kategorie «Grosse Schweizer NGO» und in der Kategorie «Schweizer NGO-Allianzen» der DEZA gelistet ist.
Die NGO werden jährlich für eine Programmeingabe eingeladen.
Eine vom Stadtrat eingesetzte Fachkommission prüft die Eingaben. Der Stadtrat entscheidet über die Programmbeitragsvergabe auf Empfehlung der Fachkommission.
Merkblatt Programmbeiträge (PDF)
Projektbeiträge
Eingabeberechtigt für Projektbeiträge sind NGO, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Hauptsitz in der Zentralschweiz (Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden oder Uri)
- Eintrag im Handelsregister
- Tätigkeit, die politisch und konfessionell neutral ist
- Zewo Zertifikation
Eine vom Stadtrat eingesetzte Fachkommission prüft die Eingaben. Der Stadtpräsident entscheidet über die Projektbeitragsvergabe bis max. Fr. 20'000.– auf Empfehlung der Fachkommission. Der Stadtrat entscheidet über die Projektbeitragsvergabe ab Fr. 20'000.– auf Empfehlung der Fachkommission.
Merkblatt Projektbeiträge (PDF)
Nothilfe
Über Beiträge an die Nothilfe zur Linderung akuter Not im Katastrophenfall im In- und Ausland entscheidet der Stadtpräsident. Es werden Sammelaufrufe der Schweizerischen Glückskette unterstützt.
Deshalb werden keine Gesuche für Beiträge an die Nothilfe berücksichtigt.
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