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Die Ehescheidung muss beim zuständigen Gericht im Wohnsitzkanton eines Eheteils beantragt werden.

Alles zum Inhalt

Personen aus Luzern wenden sich an das:

Bezirksgericht Luzern
Grabenstrasse 2
Postfach 2266
6002 Luzern
Tel. 041 228 63 11/12

Personen aus Greppen, Malters, Meggen, Schwarzenberg, Vitznau oder Weggis wenden sich für Informationen über die Gerichte an die Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes.

Die Scheidung kann von den Eheleuten gemeinsam oder nur von einem Eheteil beim Gericht beantragt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, Gründe darzulegen, die zur Scheidung führen.

Namenserklärung und Namensänderung

Nach Auflösung der Ehe nehmen Sie nicht automatisch einen früheren Familiennamen an. Der bisher geführte Familienname wird beibehalten.

Namenserklärung:
Sie wollen Ihren Ledignamen wieder annehmen? Melden Sie sich persönlich nach Rechtskraft des Gerichtsurteils bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz. In Luzern nimmt das Regionale Zivilstandsamt Ihre Namenserklärung entgegen. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig, was mitzubringen ist.

Namensänderung:
Namensänderungen für im Kanton Luzern wohnhafte Personen können mit einem begründeten Gesuch beim Amt für Gemeinden beantragt werden

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