Das Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz ist eine Fachstelle innerhalb der Dienstabteilung Städtebau, die sich mit der Erhaltung der bedeutenden historischen Bausubstanz befasst. Es ist ein Kompetenzzentrum für Fragen der Denkmalpflege, des Ortsbildschutzes und des Kulturgüterschutzes.
Alles zum Inhalt
Informationen zu den städtischen Brunnen und deren Unterhalt gibt es auf der nächsten Seite.
Denkmalpflege
Die Denkmalpflege berät Bauwillige, Eigentümerschaften, Architekturschaffende, Handwerksbetriebe sowie Dienstabteilungen der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit Umbauten und Instandsetzungen. Die Tätigkeit der Denkmalpflege richtet sich nach den Leitsätzen zur Denkmalpflege in der Schweiz herausgegeben von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD und deren Grundsatzdokumenten.
Als eine der Vernehmlassungsstellen im Baubewilligungsverfahren wird die städtische Denkmalpflege bei Bauvorhaben in den Ortsbildschutzzonen, bei Baugruppen und erhaltenswerten Bauten konsultiert. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ressort Denkmalpflege ist zu empfehlen. Die kantonale Denkmalpflege ist für Unterschutzstellungen bzw. Eintragung von Objekten ins kantonale Denkmalverzeichnis und für finanzielle Beiträge zuständig.
Ortsbild
Luzern ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS eingetragen und als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. Durch diese Aufnahme ins Bundesinventar wird dargetan, dass Luzerns Ortsbild in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung verdient. Im Zonenplan sind die überlagernden Ortsbildschutzzonen A (Altstadt, Kleinstadt, Vögeligärtli) und die Schutzzone B ausgewiesen. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Bau- und Zonenreglement nachzulesen.
Bauinventar
Die Stadt Luzern verfügt über einen reichen Schatz an erhaltens- und schützenswerten Bauten. Diese Objekte werden in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege in einem Hinweisinventar erfasst. Im kantonalen Bauinventar BILU sind unbewegliche Objekte gemäss dem Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler und der zugehörigen Verordnung aufgeführt. Die erhaltens- und schützenswerten Bauten sowie die Baugruppen sind für das Ortsbild der Stadt Luzern bestimmend und sollen in ihren Qualitäten erhalten werden. Weitere Informationen zum Bauinventar enthält das Stadtmagazin Nr. 2/2017.
Grundlagendokumente Denkmalpflege
- Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz
- Grundsatzdokumente EKD
- Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS
- Gesetz und Verordnung über den Schutz der Kulturdenkmäler DSchG, SRL Nr. 595; DSchV, SRL Nr. 595a
- Informationen zu Baugesuchen, gesetzlichen Grundlagen, Planungshilfen (z.B. Solaranlagen)
- Merkblätter der Kantonalen Denkmalpflegen AKD
Hier geht es zur Themenseite Baukultur entdecken.
Kulturgüterschutz
Das Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz ist Anlaufstelle in Fragen des Kulturgüterschutzes von Immobilien und Mobilien. Es erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der ZSOpilatus Einsatzpläne im Bereich des Kulturgüterschutzes. Diese Arbeit wird fachlich von der Kulturgüterschutz-Kommission begleitet.
Die Stadt Luzern verfügt über einen Kulturgüterschutzraum wo Kunst- und Kulturgegenstände der Stadt wie beispielsweise die Hofbrückenbilder eingelagert werden. Zu den Aufgaben im Bereich des Kulturgüterschutzes gehört die Betreuung der Bildtafeln der Luzerner Holzbrücken Kapellbrücke, Spreuerbrücke, Hofbrücke.
Dokumente
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Themen
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Kontakt
Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz
Hirschengraben 17
6002 Luzern
T +41 41 208 82 02
Öffnungszeiten & Details