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Ausgangslage
Die beiden Siedlungsentwässerungsreglemente der Stadt Luzern und der ehemaligen Gemeinde Littau entsprachen in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb wurden sie totalrevidiert und zusammengeführt. Mit der Revision wird ein neues Gebührensystem eingeführt. Die Betriebsgebühr wird durch eine Schmutzwassergebühr mit Staffeltarif ersetzt. Die Anschlussgebühr wird abgeschafft Im Gegenzug wird eine Regenabwassergebühr eingeführt.
Informationen zur neuen Gebührenstruktur sind unter http://www.siedlungsentwaesserungsreglement.stadtluzern.ch/ zu finden.
Nachfolgend werden die Grundlagen zur Ermittlung der Regenabwassergebühren erläutert.
Regenabwassergebühr
Teil des neuen Gebührensystems ist die Regenabwassergebühr. Sie richtet sich nach dem Versiegelungsgrad einer Parzelle und wird pro Quadratmeter berechnet. Für komplett versiegelte Flächen wie Dächer oder Strassen, die das gesamte anfallende Regenabwasser in die Kanalisation einleiten, muss die volle Gebühr bezahlt werden. Auf teilweise befestigten Flächen wie Kies oder Gründächer versickert oder verdunstet ein Teil des Regenabwassers. Dies führt zu einer Reduktion des Gebührensatzes. Flächen wie Wiesen oder Gärten, welche kein Regenabwasser in die Kanalisation einleiten, lösen keine Regenabwassergebühr aus.
Ermittlung der Abflussbeiwerte
Der Versiegelungsgrad einer Parzelle wird mit einem Abflussbeiwert zwischen 0 und 1 beziffert. Ein Abflussbeiwert von 0.4 bedeutet, dass 40 Prozent des anfallenden Regenabwassers in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden und damit gebührenrelevant sind.
Für die Ermittlung der Regenabwassergebühr wurde allen Parzellen der Stadt Luzern einmalig ein Abflussbeiwert zugewiesen. Dazu wurden anhand von Luftbildern und des Grundbuches die Teilflächen jeder Parzelle ermittelt.
Anschliessend wurde jeder Teilfläche der Abflussbeiwert zugewiesen:
- Unbefestigte Flächen (Wiese, Garten, usw.): 0
- Gründächer: 0.5
- Befestigte Flächen (Dächer, Strassen, usw.): 1
Aus den Abflussbeiwerten der Teilflächen wurde der Abflussbeiwert der gesamten Parzelle berechnet. Bei einzelnen Parzellen wurde dieser Wert stichprobenweise detailliert überprüft.
Abflussbeiwerte aus Baugesuchen
In einem Baubewilligungsverfahren muss jeweils ein Flächenplan Regenabwasser eingereicht werden. Damit wird der massgebende Abflussbeiwert der Parzelle unter Berücksichtigung der Schweizer Norm SN 592 000 ausgewiesen. Für Parzellen, die im Rahmen von bewilligten Baugesuchen normkonform deklariert wurden, wurden die dort ermittelten Werte übernommen.
Berechnung der Regenabwassergebühr
Die jährliche Regenabwassergebühr wird aus der Parzellenfläche, dem Abflussbeiwert der gesamten Parzelle und einem Faktor von 0.80 Franken pro abflusswirksamer Fläche berechnet:
Regenabwassergebühr = Parzellenfläche (m2) * Abflussbeiwert (-) * 0.80 (CHF/m2)
Beispiel:
Bei einer Parzelle mit einer Fläche von 1000 m2 und einem Abflussbeiwert von 0.5 beträgt die jährliche Regenabwassergebühr:
1000 m2 * 0.5 * 0.80 = 400 Franken pro Jahr
Selbstdeklaration
Alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Stadt Luzern wurden mit einem Brief über den vereinfacht ermittelten Abflussbeiwert ihrer Parzelle informiert.
Mittels einer Selbstdeklaration konnten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer den Abflussbeiwert der Parzelle genau ermitteln und einreichen.
So ging es weiter
- Die eingereichte Selbstdeklaration wurde von Fachpersonen geprüft.
- Die Gebührenrechnung wird im Herbst 2024 erstellt und versendet.
Kontakt
Telefon | 041 208 86 30 |
regenabwassergebuehr@stadtluzern.ch |