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Begegnungszonen in Wohnquartieren sind Treffpunkte für die Anwohnenden sowie Spiel- und Bewegungsorte für Kinder. Zufussgehende dürfen die ganze Strasse frei benützen. Sie haben gegenüber dem Auto- und Veloverkehr Vortritt, dürfen diesen aber nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde. Das Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.

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Was sind Begegnungszonen in Wohnquartieren?

Begegnungszonen in Wohnquartieren sind Treffpunkte für die Anwohnenden sowie Spiel- und Bewegungsorte für Kinder. Zufussgehende dürfen die ganze Strasse frei benützen. Sie haben gegenüber dem Auto- und Veloverkehr Vortritt, dürfen diesen aber nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde. Das Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Grundsätze

Die Anregung für eine neue Begegnungszone muss von den Anwohnenden kommen. Damit Begegnungszonen möglichst schnell umgesetzt werden können, kommen kostengünstige und flexible Gestaltungselemente zum Einsatz. Dadurch können Begegnungszonen ohne Planauflage umgesetzt werden. Es braucht lediglich eine Verkehrsanordnung sowie ein Verkehrsgutachten.

Kriterien

Damit eine Quartierstrasse wirklich zu einem Aufenthalts- und Begegnungsraum werden kann, sollte sie sich in einem durchmischten Wohnquartier mit Kindern und älteren Personen befinden, wenig Verkehr, geringes Strassengefälle, keine Buslinien und kein oder nur wenig Durchgangsverkehr haben. Zudem muss ein Bedürfnis nach Aufenthalt im Strassenraum vorhanden sein und folglich (i.d.R.) in der Nähe ein Defizit von Spiel- und Aufenthaltsbereichen bestehen.

So sieht eine Begegnungszone aus

  • Die Einfahrt in die Begegnungszone wird mit einem Signal auf der Fahrbahn und einer Bodenmarkierung ausgestaltet.
  • Auf der Strassenfläche wird die Zahl «20» mehrmals markiert, um auf die geltende Höchstgeschwindigkeit aufmerksam zu machen.
  • Als reine Gestaltungsmassnahme ohne verkehrsrechtliche Bedeutung können Spiel- und Aufenthaltsorte sowie wichtige Querungsstellen durch farbige Punkte auf der Fahrbahn und auf dem Trottoir verdeutlicht werden.
  • Einheitliche Bänke, Tische und Pflanztröge tragen zum Wiedererkennungswert der Begegnungszone bei und erhöhen die Aufenthaltsqualität deutlich.

Die Anwohnenden können in Absprache mit der Stadt Luzern weiterer Elemente wie Sitzbänke, Pflanzentröge oder Spielkisten aufstellen. Dies setzt aber voraus, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die Verantwortung für den Unterhalt und die Reinigung übernehmen, die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet ist und eine Kontaktperson benennt wird.

Schritt für Schritt zur Begegnungszone

Falls Sie im Ihrem Quartier einen Strassenabschnitt zu einer Begegnungszone umgestalten lassen möchten, raten wir Ihnen folgendes Vorgehen zu wählen:

  • Suchen Sie den Kontakt zur Nachbarschaft, um die Idee zu diskutieren und bei allgemeiner Zustimmung eine Kerngruppe zu bilden und eine Kontaktperson zu bestimmen.
  • Die Kontaktperson meldet das Interesse beim Quartierverein an und nimmt – falls von Seiten des Quartiervereins keine grundsätzlichen Bedenken bestehen – Kontakt mit dem Tiefbauamt der Stadt Luzern auf.
  • Das Tiefbauamt macht eine erste Beurteilung und erhebt, falls die Kriterien erfüllt sind, noch die Verkehrsdaten wie Anzahl Fahrzeuge und Geschwindigkeit.
  • Falls die Verkehrsdaten den Kriterien entsprechen, kann die Kerngruppe mit der Unterschriftensammlung starten.
  • Die Initiant*innen reichen das Gesuch mit der Unterschriftensammlung sowie einem kurzen Schreiben oder E-Mail vom zuständigen Quartierverein beim Tiefbauamt der Stadt Luzern ein. 
  • Nach Prüfung des Gesuchs stellt die Stadt die finanziellen Mittel ein und beauftragt ein externes Büro ein Verkehrsgutachten zu erstellen.
  • Falls der Kurzbericht zum Schluss kommt, dass eine Begegnungszone zweck- und verhältnismässig ist, kann das externe Büro zusammen mit dem Tiefbauamt einen Vorschlag zur Umgestaltung der Strasse erarbeiten. Das Projekt wird an einer «Strassensitzung» mit den Anwohnenden und Betroffenen diskutiert und gegebenenfalls optimiert.
  • Bevor die Begegnungszone realisiert werden kann, muss der Entwurf der Verkehrsanordnung, das Gutachten und das Projekt dem Kanton Luzern, Dienststelle Verkehr und Infrastruktur, zur Stellungnahme zugestellt werden. Zudem muss die Verkehrsanordnung vom Tiefbauamt verfügt und im Kantonsblatt publiziert werden.

Den Flyer zu Begegnungszonen in Wohnquartieren finden Sie hier.

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