Die Vorgaben aus der kantonalen Richtplanung und dem Raumentwicklungskonzept werden vom Team des Ressorts Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umgesetzt. Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens.
Überblick
Alles zum Inhalt
Mit Richt- und Nutzungsplänen werden die öffentlichen Interessen betreffend Gestaltung, Ausstattung und Versorgung des Lebensraums und die entsprechenden Rechte und Pflichten für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer festgelegt. Die Nutzungspläne lokalisieren, differenzieren und dimensionieren die zulässige Nutzung des Bodens nach Art und Intensität.
Laufende Projekte
- Stadtzentrum Luzern Nord
- Bebauungsplan B 141 Fluhmühle-Lindenstrasse
- Bebauungsplan B 142 Littau West
- Bebauungsplan B 143 Reussbühl Ost
- Bebauungsplan B 145 Kantonsspital
- BZO Zusammenführung Stadtteile Littau und Luzern
- Teilzonenplanänderung Sonderzone Verkehrshaus
- Kurzzeitvermietung von Wohnungen
Nutzungspläne
- Zonenplan Stadtteil Littau
- Bau- und Zonenreglement Stadtteil Littau
- Zonenplan Stadtteil Luzern (Online-Karten)
- Bau- und Zonenreglement Stadtteil Luzern
Bebauungs- und Gestaltungspläne
Rechtskräftige Bebauungs- und Gestaltungspläne
Bebauungspläne
- Bebauungsplan B 139 Kantonsspital: Plan und Sonderbauvorschriften
- Bebauungsplan B 140 Grossmatte West: Plan und Sonderbauvorschriften
- Bebauungsplan B 002 Hornbach: Plan und Sonderbauvorschriften
Gestaltungspläne
Siehe Link
Kontakt
Ressort Nutzungsplanung
Hirschengraben 17
6002 Luzern
T +41 41 208 82 18
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