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«Aus Sicherheitsgründen muss ein Abschnitt der Reuss in Luzern ab 21. Mai 2024 fürs Schwimmen sowie für den Freizeitverkehr gesperrt werden. Das Verbot gilt für den Bereich von den Ausstiegen Säntimatt und St. Karli bis zur Eisenbahnbrücke Fluhmühle von montags bis freitags jeweils von 7 bis 18 Uhr.»

Schwimmen in der Reuss wird immer beliebter. Unerfahrene Schwimmerinnen und Schwimmer unterschätzen jedoch oft die Strömung. Das kalte Wasser kann zudem zu Unterkühlung und zu Muskelkrämpfen führen. Leichtsinn kann lebensgefährlich sein. Es ist darum sehr wichtig, die Regeln einzuhalten. Auf dieser Webseite finden sich alle relevanten Infos zum Schwimmen in der Reuss.

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Sicherheitsmassnahmen

Wichtig: Wer in der Reuss schwimmt, ist selber für seine Sicherheit verantwortlich.

Weil sich immer mehr Leute die Reuss hinunter treiben lassen, hat die Stadt reagiert und mehrere Sicherheitsmassnahmen ergriffen. Dies in enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) und dem Kanton Luzern.

  • Entlang der Reuss, von der Kleinstadt/Altstadt bis zum Reusszopf, wurden 26 rote Kästen mit Rettungsmaterial installiert.
  • An allen offiziellen Ein- und Ausstiegsstellen wird mit Signaltafeln auf die Strömung und die Flussregeln der SLRG hingewiesen.
  • In der Nähe der St.Karli-Kirche und entlang des Xylophonweges wurden zwei zusätzliche Ein- bzw. Ausstiegsstellen gebaut. Sie erleichtern den Ein- und Ausstieg und helfen mit, dass die Fische an ihren Laichplätzen nicht durch Badende gestört werden.
  • Auf der nachfolgenden Flusskarte sind die Natur- und Gefahrenzonen sowie alle wichtigen Ein- und Ausstiegsstellen eingezeichnet.
Reusskarte
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Mögliche Gefahren

  • Kritisch ist der Einstieg beim Naturmuseum. Besonders bei hohem Wasserstand ist die Schwimmstrecke mit den Brückenpassagen (Geissmatt- und Autobahnbrücke) für Ungeübte nicht zu empfehlen. Der Einstieg mit Gummibooten ist hier verboten (vgl. Hinweis auf Warntafel). Stattdessen wird der neue Einstieg auf der St. Karliseite nach der Autobahnbrücke empfohlen.
  • Die Treppen bei einigen Einstiegsstellen können rutschig sein, was je nach Wasserstand zu Verletzungen führen kann. 
  • Der Ausstieg beim Reusszopf – beim Badeplatz und der Buvette Nordpol – kann nicht empfohlen werden. Bei hohem Wasserstand ist die Strömung zu stark, bei tiefem Wasserstand besteht Verletzungsgefahr an den Steinen. Der neue Ausstieg am Xylophonweg auf der Höhe «alte Fähre» ist eine gute Alternative.
  • Die Länge der Strecke vom Einstieg St. Karli bis zum letzten offiziellen Ausstieg «alte Fähre» beträgt rund 1400 Meter. Eine solche Strecke sollte nie alleine geschwommen werden. Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche oder Muskelkrämpfe erleiden.

Die wichtigsten Reuss-Regeln

Flussregeln

 

Neue Regelungen für Gummiboote

Seit 1. Mai 2020 gelten neue, strengere Regelungen zur Nutzung von Gummibooten. Unter anderem wird empfohlen, dass auf Fliessgewässern von allen Personen an Bord Schwimmwesten getragen werden (Mitführpflicht) und das Boot muss mit Namen und Adresse des Eigentürmers / der Eigentümerin versehen sein. Mehr dazu auf der Seite SRLG Abenteuer Gummibootfahrt SRLG.

 

 

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Stab Sozial- und Sicherheitsdirektion
Hirschengraben 17 
6002 Luzern
T +41 41 208 81 32

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Stelle für Sicherheitsmanagement
Hirschengraben 17 
6002 Luzern
T +41 41 208 88 67

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Wandeler Christian
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