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Die Infrastruktur der Stadt Luzern soll allen zur Verfügung stehen. Der hindernisfreie Zugang zum öffentlichen Verkehr ist ein zentraler Bestandteil davon. Basierend auf den Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) des Bundes sollen innert zehn Jahren, von 2019 bis 2029, vorerst 73 Bushaltekanten hindernisfrei umgestaltet werden. Gleichzeitig werden bei Bedarf die Personenunterstände ersetzt. Auch die Strassenflächen rund um die Bushaltestellen werden saniert und aufgewertet. Die Stadtluzerner Stimmbevölkerung hat am 31. Mai 2019 den benötigten Kredit von knapp 40 Millionen Franken dafür bewilligt.

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Aktuell in Umsetzung:
- Bushaltestelle Ruopigen Schulhaus: In Betrieb, Abschlussarbeiten April/August 2024 
- Bushaltestelle Steinhofstrasse: November 2023 - Juli 2024
- Bushaltestelle Bodenhofterasse: November 2023 - August 2024
- Bushaltestelle Geissenstein: Januar 2023 - Juli 2024
- Bushaltestelle Leumatt: März 2024 - Dezember 2024

Geplante Umsetzung (Start im 2024):
- Bushaltestelle Büttenenhalde

Ausgangslage

Am 1. Januar 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) in Kraft getreten. Das BehiG verpflichtet alle Eigentümer*innen von öffentlich zugänglichen Anlagen des öffentlichen Verkehrs, einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen, Menschen mit Seh- und Gehbehinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit schweren Gepäckstücken sollen den ÖV ohne Einschränkung nutzen können. Dazu muss der Einstieg in den Bus/Zug ebenerdig möglich sein. Als Eigentümerin der Bushaltestellen auf den Gemeindestrassen ist die Stadt Luzern in der Verantwortung, das BehiG umzusetzen. Für die Haltestellen entlang der Kantonsstrassen ist der Kanton zuständig.

Nicht bei allen Bushaltekanten auf den Gemeindestrassen in der Stadt Luzern ist der barrierefreie Zugang sichergestellt, denn die ÖV-Nutzenden müssen eine Hürde von mehreren Zentimetern Höhe überwinden. Für einen niveaugleichen Zugang in den Bus müssen die Kanten der Bushaltestellen auf 22 Zentimeter erhöht werden. Nach bisheriger Bauweise waren die Kanten in der Regel nur sechs bis elf Zentimeter hoch. Zudem muss ein speziell geformter Randstein verwendet werden.

Linienplan ergänzt 2024
Übersicht der Haltekanten
bestehend
Aktuelle Situation: Der Ein- und Ausstieg in den Bus kann nicht ebenerdig erfolgen.
Mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf Unterstützung angewiesen.

 

angepasst
Angepasste Situation: Der Ein- und Ausstieg in den Bus kann ebenerdig erfolgen.
Mobilitätseingeschränkte Menschen können selbständig ein- und aussteigen.

Im Behindertengleichstellungsgesetz wird eine Umsetzungsfrist für die Anpassung der Bushaltekanten bis Ende 2023 festgehalten. Diese Frist kann von der Stadt Luzern, wie auch von vielen anderen Städten, nicht eingehalten werden.

Vorgehen Stadt Luzern

Das geplante Vorgehen der Stadt Luzern orientiert sich an der bewährten Praxis der Kantone Bern und Zürich. Als Grundsatz gilt: Wenn immer möglich, sollen Synergien zu bestehenden oder geplanten Projekten genutzt werden. Zum Beispiel wurde 2018 ein Strassenbauprojekt an der Spitalstrasse abgeschlossen. Dabei wurden die beiden Bushaltekanten saniert und hindernisfrei gestaltet. Weitere 51 Bushaltekanten werden gemeinsam mit geplanten Projekten zur Aufwertung des öffentlichen Raumes oder Strassensanierungen angepasst. Die Finanzierung dieser Anpassungen erfolgt über die jeweiligen Projekte.

Der vom Stimmvolk 2019 angenommene Kredit wird dafür eingesetzt, die verbleibenden 73 Bushaltekanten auf Gemeindestrassen vorzeitig bzw. ohne Abhängigkeiten zu geplanten Projekten anzupassen. Nach Möglichkeit wird nach dem Nutzen einer Bushaltekante für Menschen mit Behinderungen priorisiert. Auch nach Abschluss dieses Projekts werden gut 40 Bushaltekanten nicht hindernisfrei sein. Dies sind Haltestellen, die mit verhältnismässigem Aufwand nicht losgelöst von einer Strassensanierung angepasst werden können. Die Umsetzung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs an diesen Bushaltekanten wird im Rahmen des ordentlichen Sanierungszyklus erneut geprüft.

Ganzheitliche Betrachtung 

Anlässlich der BehiG-Sanierungen werden auch die Strassenflächen rund um die Bushaltestellen Instand gesetzt. Insgesamt stehen für den Ersatz und die Erweiterung der Personenunterstände sowie der Instandsetzung und Aufwertung der Strassenflächen rund 9,5 Mio. Franken zur Verfügung. Durch diese ganzheitliche Betrachtung können verschiedene Bedürfnisse koordiniert und Synergiepotenziale genutzt werden. Eine koordinierte Realisierung all dieser Massnahmen fällt deutlich kostengünstiger aus und reduziert die Belastung für die Bevölkerung. An gut frequentierten Bushaltestellen werden situativ auch Personenunterstände ergänzt. Die heute in der Stadt Luzern verwendeten Personenunterstände benötigen relativ viel Platz. Dies erschwert bei schmalen Trottoirs die Ausgestaltung einer hindernisfreien Bushaltestelle. Daher wurden neue Modelle evaluiert, welche auch ohne Seitenwände aufgestellt werden können. Diese neuen Unterstände können wahlweise mit Solarmodulen oder aber auch mit einem begrünten Dach versehen werden.

Begrünte Dächer
Blick auf die Vorversuche mit unterschiedlichen Substrat- und Samenmischungen für die begrünten Dächer der Unterstände.

Lokales Aufwertungspotential

Bei allen Haltekanten wird überprüft, ob Flächen entsiegelt, Strassenräume begrünt oder anderweitig aufgewertet werden können. Bei der Bushaltestelle Leumatt etwa wird die bestehende Wendeschlaufe rückgebaut und mitsamt dem angrenzenden Park umgestaltet. Zu dieser Haltestelle und den geplanten Massnahmen gibt es eine eigene Projekthomepage: Stadt Luzern - Umgestaltung Leumattpark.

Bereits umgesetzte Bushaltekanten auf Gemeindestrassen

  • Oberseeburghöhe
  • Spital
  • St. Karli
  • Bramberg
  • Schönbühl
  • Steghof
  • Matt
  • Schwimmbad
  • Urnerhof

Per Ende 2024 umgesetzt

  • Steinhofstrasse
  • Bodenhofterrasse
  • Geissenstein
  • Gasshof
  • Gärtnerstrasse
  • Kapuzinerweg
  • Büttenenhalde
  • Leumatt
  • Ruopigen Schulhaus

Haltestellen mit Realisierungszeitpunkt 2025:

  • Mühlemattstrasse
  • Eggen
  • Büttenen
  • Rodtegg
  • Geissmatthöhe
  • Friedbergstrasse
  • Steinhof
  • Staffeln Schulhaus

Haltestellen mit Realisierungszeitpunkt 2026:

  • Kantonalbank (an der Hirschmattstrasse)
  • Bundesplatz
  • Schlösslihalde
  • Schlösslirain
  • Hirtenhof
  • Hubelmatt
  • Sternmatt
  • Friedental
  • Steinhofrain
  • Ruopigen Zentrum
  • Waldstrasse
  • Eichenstrasse
  • Obermättlistrasse

Kantonsstrassen (im Auftrag des Kantons)

  • Durchmesserperron (2025)
  • Gütsch
  • Kanonenstrasse (2025)
  • Gasshof (2025)
  • Haltestelle Schiff (2030)

 

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Bericht und Antrag Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz (PDF, 5.54 MB) Download 0 Bericht und Antrag Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz

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