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Die Stadt Luzern möchte ein schwieriges Kapitel ihrer Sozialgeschichte aufarbeiten. Zu diesem Zweck hat sie ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, welches sich mit der Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Stadt Luzern in den Jahren 1924 bis 2000 befassen soll. Mit der Durchführung des Projekts ist eine Forschungsgruppe der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beauftragt worden.

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Bild oben: Städtische Waisenanstalt der Bürgergemeinde, Baselstrasse 10: Aufenthaltsraum mit Krippe, Kinderwagen und Tischen
Quelle: Stadtarchiv, B2N/0312:06, Urheberschaft unbekannt, ohne Datierung, zirka 1930 bis 1970

Ausgangslage

Seit den 2010er-Jahren gibt es in der Schweiz verstärkt Forschungsprojekte zu fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Gesamtschweizerisch sind diverse Publikationen erschienen. Studien, die eine Gesamtbetrachtung von Fürsorgebehörden eines Kantons oder einer Stadt vornehmen, gibt es jedoch nur wenige.

Im Kanton und in der Stadt Luzern sind im schweizerischen Vergleich früh Zwangsmassnahmen im Kontext der Heimunterbringung aufgearbeitet worden. Im Hinblick auf die Stadt Luzern liegen insbesondere detaillierte Monografien des Waisenhauses und der Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg sowie des Kinderheims Hubelmatt vor. Was jedoch fehlt, ist eine Geschichte der Fürsorge in der Stadt Luzern, die Einblicke in die Behördenpraxis mit den personenbezogenen Handlungsspielräumen sowie in die informellen Machtstrukturen gibt. Gleichzeitig stellen sich Fragen zu den in diese Praxis involvierten Menschen und ihren Geschichten.

Städtische Waisenanstalt der Bürgergemeinde, Baselstrasse 10: Eckansicht
Quelle: Stadtarchiv, F2a/STRASSEN/BASELSTRASSE 10:20, Urheberschaft unbekannt, ohne Datierung, zirka 1910 bis 1925

Drei Ziele

Die von der Stadt Luzern in Auftrag gegebene Untersuchung verfolgt drei Ziele:

  1. Die historische Aufarbeitung der Rolle der Fürsorgebehörden der Stadt Luzern und weiterer Akteur*innen im Zusammenhang mit den angeordneten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Zeit von 1924 bis 2000. Die Ergebnisse werden in einem öffentlichen Forschungsbericht festgehalten.
  2. Der Forschungsansatz ist partizipativ. Er orientiert sich an einer multiperspektivischen Vorgehensweise unter Einbezug Betroffener und deren Angehörigen sowie Behördenmitglieder und Heimpersonal (unter Einbezug von Oral History).
  3. Es liegen Handlungsempfehlungen vor mit Anleitungen zu deren Vermittlung. Diese basieren auf den Erkenntnissen der Untersuchung und sind mit Personen aus der Praxis entwickelt.

Zwei Phasen – drei Bausteine

Die Stadt Luzern als Auftraggeberin gliedert die Studie in zwei Phasen: eine Vor- und eine Hauptstudie, die jeweils mit einem Bericht abgeschlossen werden. Das vom Forschungsteam der FHNW vorgeschlagene Konzept sieht darin drei Bausteine vor.

Baustein 1 beinhaltet die Erstellung einer Vorstudie, in der das vorhandene Archiv- und Quellenmaterial gesichtet und systematisiert wird, um so eine Skizzierung der Fürsorge- und Heimlandschaft in der Stadt Luzern zu machen. Im zweiten Baustein wird darauf aufbauend und unter Einbezug von Interviews mit Betroffenen und Fachleuten die Hauptstudie verfasst. In Baustein 3 sollen die Ergebnisse der Vor- und Hauptstudie und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen diskutiert und der Öffentlichkeit mittels verschiedener Formate vermittelt werden.

Mit dem Abschluss der Bausteine 1 und 2 wird bis Ende 2026 gerechnet. Baustein 3 soll im ersten Halbjahr 2027 durchgeführt werden. Begleitet wird das Projekt durch einen wissenschaftlichen Beirat unter der Leitung des Historikers, Prof. em. Dr. Markus Furrer.

Erkenntnisse für die Gegenwart und Sichtbarmachung

Einerseits sollen mit dem Forschungsprojekt Erkenntnisse zur damaligen behördlichen Praxis und damit auch Empfehlungen für das heutige Handeln der Behörden gewonnen werden. Andererseits sollen aber auch die Betroffenen von staatlichen-institutionellen Zwangsmassnahmen eine Sichtbarkeit erhalten.

Aufruf für Interviews

Ein wichtiger Zugang der Untersuchung eröffnet Oral History unter Einbezug der Erfahrung von Betroffenen sowie den lebensbiografischen Auswirkungen. Dazu ist das Forschungsteam auf Zeitzeug*innen angewiesen.

Betroffene, deren Angehörige sowie Behördenmitglieder und Heimpersonal sind daher aufgerufen, sich für ein Interview bei der Forschungsgruppe zu melden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind weiter unten aufgeführt. Die Anonymität ist gewährleistet.

Kontakt für Betroffene

Kontakt für Betroffene, deren Angehörige sowie Behördenmitglieder und Heimpersonal:

Kevin Heiniger
Leiter der Forschungsgruppe Fachhochschule Nordwestschweiz
Telefon: 062 957 28 07
E-Mail: kevin.heiniger@fhnw.ch

Kontakt

Stadt Luzern
Stab Sozial- und Sicherheitsdirektion
Hirschengraben 17 
6002 Luzern
T +41 41 208 81 32

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