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Die Stadt Luzern ist bei Gästen und Geschäftsreisenden ein beliebter Ort für einen Kurzaufenthalt. Angebote wie Business- und Ferienwohnungen sind eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Beherbergungsmöglichkeiten. Durch die Zunahme der Kurzzeitvermietung von Wohnungen oder der Umwandlung von Wohnraum in andere Beherbergungsformen besteht aber die Gefahr, dass dauerhaft vermietete Wohnungen verdrängt werden. Zum Schutz des Wohnraums wurde 2021 die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» eingereicht. Diese verlangte die Rückführung und den Erhalt von Wohnraum für die Wohnbevölkerung. Die Umsetzung der Initiative ist im «Reglement über die Kurzzeitvermietung» geregelt. Dieses wurde am 13. Juni 2024 durch den Grossen Stadtrat beschlossen. Erläuterungen finden sich im Bericht und Antrag der Baukommission.

Räumlichkeiten zur Kurzzeitvermietung, die bereits vor 2010 an Gäste vermietet wurden, können weiterhin unbeschränkt kurzzeitig vermietet werden. Auch solche, die nach 2010 aus Arbeitsräumen oder in einem Neubau auf der grünen Wiese entstanden sind, sind weiterhin zulässig. Entscheidend ist, dass seit dem Jahr 2010 kein Wohnraum vernichtet oder verdrängt wurde.

Wohnraum, der nach 2010 in eine Form der Kurzzeitvermietung (Ferienwohnungen, Businessapartments, Hotels usw.) umgewandelt wurde, darf laut Reglement nur noch bis zum 11. März 2028 unbeschränkt zur Kurzzeitvermietung genutzt werden. Danach ist die Kurzzeitvermietung auf 90 Nächte pro Jahr beschränkt. Eine Ausnahme besteht für die Vermietung selbst bewohnter Wohnungen. Diese darf von Personen mit Hauptwohnsitz für mehr als 90 Nächte pro Jahr vermietet werden, wenn damit keine missbräuchliche Rendite erzielt wird.

Neue Räumlichkeiten zur Kurzzeitvermietung sind zukünftig noch dort möglich, wo kein Wohnraum vernichtet wird, dies trifft u.a. bei Umbauten oder Ersatzbauten eines Arbeitsgebäudes (Büro, Produktionsflächen, Praxen usw.), Neubauten auf der grünen Wiese oder bei Aufstockung eines bestehenden Gebäudes zu.

Alle Anbieterinnen und Anbieter der Kurzzeitvermietung müssen ihre Räumlichkeiten bis 3 Monate nach Inkrafttreten des Reglements mittels Onlineformular bei der Stadt melden. Der Link zum Onlineformular wird kurz vor Inkrafttreten hier aufgeschaltet.

Das Reglement über die Kurzzeitvermietung untersteht noch bis zum 21. August 2024 der Referendumsfrist. Wird das Referendum nicht ergriffen und erfolgt auch keine gerichtliche Anfechtung gegen das Reglement, tritt es am 1. Januar 2025 in Kraft. Falls das Referendum ergriffen wird, kommt es am 24. November 2024 zu einer Volksabstimmung. Bei Annahme würde es voraussichtlich am 1. Mai 2025 in Kraft treten.

Informationen zum aktuellen Stand werden jeweils auf dieser Webseite veröffentlicht.

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