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30. April 2024
Ein gut funktionierender Güterverkehr ist zentral für eine Stadt wie Luzern. Der Stadtrat zeigt in einem Planungsbericht zuhanden des Grossen Stadtrates auf, wie die Güterlogistik in der Stadt Luzern bis 2040 flächen- und energieeffizient und ohne fossile Treibstoffe abgewickelt werden kann. Das Thema Wirtschaftsverkehr ist einer der sechs Schwerpunkte der neuen städtischen Mobilitätsstrategie für 2024 bis 2028.

Das schweizweit zu erwartende Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum wird zu einer erhöhten Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen führen. Gemäss Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) steigt der Güterverkehr bis ins Jahr 2050 um 31 Prozent (in Tonnenkilometern). Besonders der Lieferwagenverkehr nimmt stark zu (+58 Prozent Fahrzeugkilometer). Die Güterlogistik ist mit hohem Energieaufwand und hohen Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung fossiler Treibstoffe verbunden. Sie ist in der heutigen Form nicht vereinbar mit den klima- und energiepolitischen Zielen der Stadt Luzern. Zudem gibt es weitere Gründe wie Sicherheit, Lärm oder die Beanspruchung der knappen Verkehrs- und Umschlagflächen, welche neue Lösungen erfordern.

Der Planungsbericht «Citylogistik» macht eine umfassende Auslegeordnung im Themenfeld Güterlogistik. Aufbauend auf diesen Grundlagen sollen nun erste Pilotprojekte umgesetzt und Machbarkeitsabklärungen angegangen werden. Wichtig ist der Stadt Luzern dabei die Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft und der Güterverkehrsbranche.

Gemeinsam die Zukunft des Wirtschaftsverkehrs gestalten

Bei der Citylogistik geht es um die gesamte Versorgung und Entsorgung der Haushalte und Unternehmen im städtischen Raum mit Gütern. Damit die Umstellung auf eine emissionsfreie, urbane Logistik gelingt, reichen technologische Lösungen alleine nicht aus. Vielmehr braucht es eine Mischung aus neuen Technologien, multifunktionalen Infrastrukturen und einem Bewusstsein für die Auswirkungen von Logistik auf die Umwelt und den städtischen Lebensraum bei der Logistikbranche, den belieferten Firmen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Citylogistik liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Privatwirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Hand. Nur gemeinsam ist eine nachhaltige Veränderung möglich.

Drei Stossrichtungen

Das übergeordnete Ziel ist, Wege zu vermeiden oder kurz zu halten und Fahrzeuge effizient und mit erneuerbaren Antrieben einzusetzen. Die gemeinsame Verantwortung spiegelt sich auch in den abgeleiteten strategischen Stossrichtungen wider. So sollen:

  • bestehende Logistikangebote erhalten und weiterentwickelt werden (Stossrichtung 1);
  • die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Luzern ausgelotet werden (Stossrichtung 2);
  • die Möglichkeiten für Kooperationen und weiterführende Erarbeitungen geprüft werden (Stossrichtung 3).

Eine funktionierende Stadt braucht eine funktionierende Logistik

Das hohe Verkehrsaufkommen stellt für die Logistikdienstleistenden bezüglich Qualität und Pünktlichkeit eine Herausforderung dar. Auch die Wirtschaft wird beeinträchtigt, wenn die Logistik nicht einwandfrei funktioniert. Es ist wichtig, sich dem Thema Citylogistik anzunehmen, um die Lebensqualität in der Stadt Luzern in Zukunft weiter zu erhöhen, die Attraktivität des urbanen Lebensraums zu fördern und den innerstädtischen Wirtschaftsraum zu stärken.

Schwerpunkt aus der Mobilitätsstrategie 2024–2028

Der Stadtrat will den flächen- und ressourceneffizienten sowie emissionsarmen Verkehr fördern und attraktiver machen. Um die Ziele zu erreichen, setzt der Stadtrat für die Mobilitätsstrategie 2024‒2028 auf sechs Schwerpunkte. Einer dieser Schwerpunkte ist die Optimierung des Güter- und Wirtschaftsverkehrs.

Definition Wirtschaftsverkehr
Verkehr kann grundsätzlich in die drei Segmente Privatverkehr, öffentlicher Verkehr und Wirtschaftsverkehr unterteilt werden. Der Wirtschaftsverkehr unterscheidet sich vom öffentlichen Verkehr und dem privaten Verkehr durch den Zweck der Fahrten: Zum Wirtschaftsverkehr gehören alle Fahrten, die zu geschäftlichen Zwecken in der Verantwortung von privaten Unternehmen oder öffentlichen Institutionen getätigt werden. Der Wirtschaftsverkehr umfasst nebst dem Güterwirtschaftsverkehr auch den Dienstleistungsverkehr mit und ohne Waren sowie den Personenwirtschaftsverkehr. Der Personenwirtschaftsverkehr umfasst den kommerziellen Personentransport, der gegen Entgelt angeboten wird, aber nicht im Rahmen des öffentlichen Verkehrs erbracht wird (z. B. Taxiverkehr, Reisebusse, Kutschenfahrten).

Zur Klima- und Energiestrategie
Der Stadtrat will mit dem vorliegenden Bericht und Antrag Citylogistik die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen der Klima- und Energiestrategie (Bericht und Antrag 22/2021) im Bereich Mobilität unterstützen.

Nächste Schritte
Der Bericht und Antrag wird voraussichtlich an der Grossstadtratssitzung vom 13. Juni 2024 beraten.

Link:
Bericht und Antrag 8/2024: «Citylogistik Stadt Luzern. Kenntnisnahme Planungsbericht. Abschreibung Postulat 267.»

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