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21. Dezember 2023
Aufgrund der erwarteten erfreulichen Entwicklung der Steuererträge bei den juristischen Personen wird eine Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichs notwendig. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes eröffnet. Die Stadt Luzern befürwortet eine Reform im Grundsatz. Im Sinn der Solidarität ist es richtig, dass über den Finanzausgleich alle Gemeinden am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben können. Der Systembereinigung mit einer Vereinheitlichung der Abschöpfung im Ressourcenausgleich stimmt die Stadt Luzern jedoch nur zu, wenn die Auswirkungen mit einer substanziellen Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs ausgeglichen werden. Dies wird mit dem aktuellen Vorschlag der Vernehmlassungsbotschaft nicht erreicht. Die Stadt Luzern wird Forderungen zu einer Nachbesserung stellen.

Reformbedarf vorhanden

Aufgrund der erwarteten erfreulichen Entwicklung der Steuererträge bei den juristischen Personen wird eine Teilrevision des Finanzausgleichs notwendig. Die Entwicklung bei den Steuererträgen erfolgt geografisch zentriert und führt zu grossen Verwerfungen im Finanzausgleich. Das heutige System des Finanzausgleichs ist für eine solche Entwicklung nicht gewappnet und gerät aus den Fugen. Deshalb sind kurzfristig Korrekturen notwendig. Auf mittlere Sicht ist eine grundlegende Totalrevision des Finanzausgleichs auf das Jahr 2030 vorzusehen.

Erhöhung Infrastrukturlastenausgleich

Gemäss Vernehmlassungsbotschaft des Regierungsrates soll mit der Teilrevision auch eine Systembereinigung vorgenommen werden. Der bisherige zentralörtliche Abschlag im Ressourcenausgleich wird aufgehoben und mit einer Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs teilweise kompensiert. Damit sollen auch in Zukunft die Kosten der Enge (Zentrumslasten) analog der anderen Lastenausgleichsgefässe berücksichtigt werden.

Die Stadt Luzern kann dieses Anliegen grundsätzlich nachvollziehen. Die in der Vernehmlassungsbotschaft vorgeschlagene Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 6 Mio. Franken wird allerdings als deutlich zu tief eingestuft. Durch die einheitliche Abschöpfung im Ressourcenausgleich bzw. durch den Wegfall des zentralörtlichen Abschlags wird die Stadt Luzern im Jahr 2028 rund 22,5 Mio. Franken mehr in den Ressourcenausgleich zahlen müssen. Die Stadt Luzern wird deshalb eine systemgerechte Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 17 Mio. Franken auf 23 Mio. Franken fordern. Damit werden die überdurchschnittlichen Kosten in diesem Bereich in einem ähnlichen Ausmass wie bei den Soziallasten entschädigt und es wird den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen Rechnung getragen. Bei der Bemessung der Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 17 Mio. Franken geht es insbesondere darum, die Gefässe für den Ausgleich von überdurchschnittlichen Lasten zu harmonisieren.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung läuft bis am 21. März 2024. Der Stadtrat wird sich im Rahmen der Vernehmlassung im Detail zur Vorlage äussern.

Name
Teilrevision Finanzausgleichsgesetz 2026, Einschätzung Stadt Luzern Medienmitteilung 21.12.2023 (PDF, 208.72 kB) Download 0 Teilrevision Finanzausgleichsgesetz 2026, Einschätzung Stadt Luzern Medienmitteilung 21.12.2023
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