Im Detail:
Die Bildungskommission des Grossen Stadtrates (BiKo) hat an ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2024 den Bericht und Antrag 34/2024: «Schulunterstützung in der Stadt Luzern. Herausforderungen und Ausbau Angebote. Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung von Vorstössen» beraten.
Der Stadtrat beabsichtigt, die schulische Unterstützung umfassend auszubauen, um dem wachsenden Bedarf an Dienstleistungen gerecht zu werden. Geplant ist eine Erweiterung der Personalressourcen in sämtlichen Fachbereichen wie Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit sowie im zentralen Angebot. Zusätzlich sollen neue Initiativen wie Fördergruppen, schulindizierte Psychotherapie sowie verstärkte Prävention und Frühförderung im Vorschul- und Kindergartenbereich eingeführt werden. Ziel ist es, die Wartezeiten erheblich zu verkürzen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten spürbar zu erleichtern. Darüber hinaus sieht der Plan Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Fachkräfte vor, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.
Durch diese Umsetzung werden die derzeit 3'135 Stellenprozent um 920 Stellenprozent erhöht, was einer Steigerung von nahezu 30 Prozent entspricht. Dies führt über die nächsten zehn Jahre zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 12'182'500 Franken. Zur Finanzierung wird ein Sonderkredit von 13,383 Millionen Franken sowie ein Nachtragskredit von 0,98 Millionen Franken beantragt.
Der Antrag, das Geschäft zur Überarbeitung zurückzuweisen, wurde von der Kommission mit grosser Mehrheit abgelehnt. Die Mehrheit stufte die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen zur Schulunterstützung in der Stadt Luzern als angemessen ein.
Die Kommission ist sich einig, dass die aktuelle Lage teils unhaltbar ist. Durch verschiedene Faktoren, wie auch das integrative Schulsystem, sind die Lehrpersonen am Limit. Sie lobt grundsätzlich die zusätzlichen Massnahmen zur Unterstützung der Lehrpersonen als auch der Lernenden. Auch lobt die Kommission, dass Massnahmen zur Reduktion der Wartezeiten bei Unterstützungsleistungen präsentiert wurden. Sie ist sich aber uneins, ob ein Aufbau von Präventionsangeboten im Frühbereich, sprich vor dem Kindergarten, als auch eine kostenlose, schulindizierte Psychotherapie ohne ärztliche Diagnose und über das Krankenkassensystem getragene Therapiekosten sinnvoll sind.
Mit knapper Mehrheit wurde eine Protokollbemerkung angenommen, die eine Prüfung von speziellen Angeboten durch das Zentrale Angebot für die Betreuung vorsieht.
Die Bildungskommission hat mit knapper Mehrheit sowohl dem Sonderkredit von 13,383 Millionen Franken als auch dem Nachtragskredit für 2025 in Höhe von 0,98 Millionen Franken zugestimmt. Zudem wurde mit deutlicher Mehrheit entschieden, die Motion 313 vom 24. November 2023 als erledigt abzuschreiben. Einstimmig wurde auch beschlossen, das Postulat 271 vom 23. Mai 2024 als erledigt zu erklären – unter der Voraussetzung, dass es im Grossen Stadtrat angenommen wird.
Das Geschäft wird voraussichtlich an der Ratssitzung vom 14. November 2024 behandelt.
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Bildungskommission Medienmitteilung 5.11.2024 (PDF, 107.63 kB) | Download | 0 | Bildungskommission Medienmitteilung 5.11.2024 |
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