Kopfzeile

Inhalt

6. November 2024

Einem alten Brauch folgend, stimmen Geisslechlöpfer*innen die Bevölkerung der Stadt Luzern jeweils im November auf die Samichlauszeit ein. Bis und mit 11. Dezember 2024 ist das Geisslechlöpfe erlaubt. Was den einen Freude bereitet oder eine liebgewordene Freizeitbeschäftigung ist, ruft bei anderen Unverständnis und Ärger hervor. Die Teilnehmenden werden deshalb gebeten, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft. Legen Sie Pausen ein und wechseln Sie von Zeit zu Zeit den Standort.
  • Meiden Sie die Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen. Hier besteht ein besonderes Ruhebedürfnis.
  • Achten Sie auf Vorbeigehende und meiden Sie zu Ihrem eigenen Schutz verkehrsintensive Plätze.
  • Halten Sie die Mittags- und Abend-Ruhezeiten ein: 12 bis 13 Uhr, 22 bis 8 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen erst ab 14 Uhr.

Die Stadt Luzern dankt den Geisslechlöpfer*innen für das Verständnis. Sie ist überzeugt, dass dieser schöne Brauch mit Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme auch in Zukunft einen wichtigen Platz im Jahresablauf einnehmen wird.

Name
Hinweise Geisslechlöpfe Medienmitteilung 06.11.2024 (PDF, 126.42 kB) Download 0 Hinweise Geisslechlöpfe Medienmitteilung 06.11.2024
Auf Social Media teilen