Kopfzeile

Inhalt

19. November 2024
Seit 1. September 2023 hat die Stadt Luzern eine Fachstelle Gleichstellung. Diese soll die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie von homo- und bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen fördern. Nun hat der Stadtrat die Strategie und den Massnahmenplan beschlossen, der die Schwerpunkte sowie die konkrete Umsetzung der Gleichstellungsarbeit in der Stadt Luzern in den kommenden vier Jahren definiert. Zur Umsetzung der Massnahmen beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 1.16 Millionen Franken.

Im Detail

Am 1. September 2023 nahm die Fachstelle Gleichstellung ihre Arbeit auf. Eine ihrer Aufgaben ist die Erarbeitung einer Strategie und eines Massnahmenplans für die kommenden Jahre. Im Auftrag des Stadtrates hat sie dies gemeinsam mit internen und externen Anspruchsgruppen erarbeitet.

Zur Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau sowie von homo- und bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen werden Massnahmen in den folgenden vier Schwerpunkten umgesetzt:

  • Schutz vor Gewalt: Die Stadt Luzern engagiert sich aktiv in der Prävention von geschlechtsspezifischer und queerfeindlicher Gewalt.
  • Chancengerechter Zugang: Die Stadt Luzern erbringt ihre Dienstleistungen so, dass alle Menschen einen chancengerechten Zugang zu diesen haben. Massnahmen dazu sind in den Strukturen der Stadtverwaltung verankert.
  • Sichtbarmachung: Die Bemühungen zur Sichtbarkeit von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt werden verstärkt. Die Bevölkerung wird über gleichstellungsrelevante Themen informiert und sensibilisiert.
  • Arbeitsbedingungen: Die Stadt Luzern gewährleistet faire und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen.

Die Strategie und der Massnahmenplan Gleichstellung 2025-2028 wurden in einem partizipativen Prozess erarbeitet, in den sowohl verwaltungsintern die wichtigsten Anspruchsgruppen miteinbezogen wie auch externe Organisationen angehört wurden.

Breite Massnahmenpalette

Es ist eine breite Palette an Massnahmen geplant: Sensibilisierungsmassnahmen für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, Kampagnen gegen Sexismus und Queerfeindlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit für Gleichstellungsanliegen, Gewährleistung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen bei der Stadt Luzern oder die Kontrolle der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Beschaffungswesen. Die Massnahmen werden teilweise dezentral von verschiedenen Dienstabteilungen umgesetzt; teilweise direkt unter der Leitung der Fachstelle Gleichstellung. Einige Massnahmen sind bereits sehr konkret und können innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden, bei anderen Massnahmen ist zuerst eine Auslegeordnung zu machen oder ein Konzept zu erarbeiten.

Vielfältige und offene Stadt Luzern

Stadtpräsident Beat Züsli erklärt: «Mit der Festlegung einer Gleichstellungsstrategie und der Umsetzung eines Massnahmenplans während der kommenden vier Jahre wird ein wichtiger Beitrag geleistet für eine vielfältige und offene Stadt Luzern. Ziel ist, dass Luzern eine lebenswerte und sichere Stadt für alle ist, unabhängig von Geschlecht oder sexueller Orientierung. Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag und ein grundlegendes Menschenrecht, das die gesellschaftliche Vielfalt und den sozialen Zusammenhalt stärkt».

Zusätzliche Ressourcen nötig

Um die vorgeschlagenen Massnahmen des ausgewiesenen Bedarfs umzusetzen, sind zusätzliche Ressourcen notwendig. Dem Grossen Stadtrat wird für die Dauer von 10 Jahren ein Sonderkredit von 1,16 Mio. Franken beantragt. Damit sollen die personellen Ressourcen der Fachstelle Gleichstellung um 40 Stellenprozent sowie das Budget für den Sach- und Betriebsaufwand um jährlich Fr. 52’000.– erhöht werden. Im Weiteren wird dem Grossen Stadtrat für die Umsetzung der Massnahmen im Jahr 2025 ein Nachtragskredit von Fr. 116'000.– beantragt. Der Grosse Stadtrat behandelt die Vorlage voraussichtlich an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2024.

Link:
Bericht und Antrag 45/2024: «Strategie und Massnahmenplan Gleichstellung 2025-2028. Kenntnisnahme. Sonder- und Nachtragskredit für die Umsetzung des Massnahmenplans. Abschreibung Motion 249»

Name
Strategie Fachstelle Gleichstellung Medienmitteilung 19.11.2024 (PDF, 125.38 kB) Download 0 Strategie Fachstelle Gleichstellung Medienmitteilung 19.11.2024
Auf Social Media teilen