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14. Januar 2025
Für den Stadtrat ist die Billettsteuer nicht nur ein wichtiges Mittel der Kultur- und Sportförderung in der Stadt Luzern, sondern auch für die Abgeltung von Zentrumslasten im Kultur- und Sportbereich. Der Grosse Stadtrat hat im Juni 2024 den Bericht und Antrag «Billettsteuer» betraten und ihn aus diversen Gründen zurückgewiesen. Nach umfangreichen Abklärungen legt der Stadtrat nun eine überarbeite Version vor. Er beantragt, an der Billettsteuer festzuhalten, den Steuersatz bei 10 Prozent zu belassen, die Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln und auf Fr. 50'000.– zu erhöhen. Dies führt zu einer vollständigen Befreiung von der Billettsteuer von beinahe der Hälfte der bisher steuerpflichtigen Veranstaltungen.

Im Detail:

Die Billettsteuer wird in der Stadt Luzern seit 1920 erhoben und trägt zu einem grossen Teil zu den verfügbaren Mitteln für die Kultur- und Sportförderung der Stadt Luzern bei. Seit 1990 besteht ein Reglement zur zweckgebundenen Verwendung der Billettsteuereinnahmen. Die Billettsteuer ermöglicht, die Kultur- und Sportförderung und damit insbesondere die Förderung der freien Szene sowie des Breiten- und Jugendsports in der Stadt Luzern verlässlich zu finanzieren. Sie ist zudem zentral für die Umsetzung der Kulturagenda 2030 und des Sportkonzepts 2030.

Entlastung kleinerer Veranstaltenden

Nach eingehender Beurteilung von verschiedenen Varianten hält der Stadtrat weiterhin an der Billettsteuer fest, weil diese auch eine teilweise Abgeltung für die Zentrumslasten in den Bereichen Kultur und Sport darstellt. Der Steuersatz wird auch im überarbeiteten Bericht und Antrag bei 10 Prozent belassen. Die bisherige Freigrenze von Fr. 10'000 wird in einen Freibetrag umgewandelt und auf Fr. 50'000.– erhöht. Der höhere Freibetrag von Fr. 50’000.– befreit rund die Hälfte (55) der 2023 erhobenen 126 Veranstaltenden (Stand 2023) von der Billettsteuer. Für Veranstaltende bringt die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag eine bessere Planungssicherheit.

Mit der Einführung des Freibetrags reduziert sich der jährliche Ertrag aus der Billettsteuer um rund Fr. 450’000.– (Zahlen 2023). Im Rahmen der Budgetierung 2026 werden die Auswirkungen auf die Gestaltung des Globalbudgets 2026 von Kultur und Sport geklärt.

Mehr Flexibilität

Zur Vereinfachung des Systems sieht der Stadtrat vor, die heutigen vier Fonds abzuschaffen und durch einen einzigen Fonds zu ersetzen. Der Fonds wird durch die Erträge aus der Billettsteuer geäufnet. Die Lösung mit nur einem Förderfonds für Kultur und Sport ermöglicht mehr Flexibilität bei der Verwendung der Gelder. Als Zielwert gilt, dass rund 60 Prozent an die Kultur ausbezahlt wird, 40 Prozent an den Bereich Sport. Eine Fondslösung bietet zudem den Vorteil, dass Ende Jahr nicht verwendete Gelder nicht verfallen und dem Jahresergebnis zugerechnet werden. Damit wird die Zweckbindung der Billettsteuer gewährleistet.

Der B+A Billettsteuer wird voraussichtlich an der Grossstadtratssitzung vom 20. Februar 2025 behandelt.

Hintergrund der Überprüfung

Mit der vom Grossen Stadtrat überwiesenen Motion 52 vom 5. Januar 2021 wurde der Stadtrat aufgefordert, einen Bericht zum aktuellen Billettsteuersystem zu erarbeiten und dem Grossen Stadtrat mögliche Anpassungsvorschläge in den Reglementen darzulegen. Die Prüfung von Alternativen ergab, dass die Billettsteuer insbesondere aus nachfolgenden Gründen beibehalten werden soll:

- Zentrumslastenausgleich: Viele Besuchende von Veranstaltungen kommen von ausserhalb der Stadt Luzern. Das Erheben der Billettsteuer trägt dazu bei, die Zentrumslasten der Stadt Luzern im Bereich Kultur und Sport teilweise auszugleichen. Bei einer Abschaffung der Billettsteuer würde dieser Effekt verloren gehen.
- Umverteilungsmechanismus von Kultur zu Sport,
- Umverteilungsmechanismus von etablierten Institutionen und von Grossanlässen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Kulturproduktionen der Freien Szene sowie der Förderung des Jugend- und Breitensports

Einige Massnahmen im Sportkonzept 2030:
- Förderung von Jugend- und Breitensport
- Förderung von Bewegung und Sport in der Bevölkerung durch Angebote wie «Tag Luzern bewegt», niederschwellige Bewegungsformate im öffentlichen Raum

Einige Massnahmen der Kulturagenda 2030:
- Förderung der kulturellen Vielfalt und der kulturellen Teilhabe durch Projektfördergelder, Ausschreibungen, Stipendien, Ateliers, niederschwellige Formate

Förderreglement
Das neue Förderreglement definiert die Finanzierung, das Verfahren und die allgemeinen Voraussetzungen der Kultur- und Sportförderung. Der Erlass des Reglements wird mit dem Bericht und Antrag zur Billettsteuer vom Parlament vorgenommen. Die spezifischen Kriterien für die Kultur- und Sportförderung werden im Folgenden in den Verordnungen gemäss Kulturagenda 2030 und Sportkonzept 2030 festgehalten.

Link:
Bericht und Antrag 52/2024: «Billettsteuer. Finanzierung Kultur- und Sportförderung. Änderung von Reglementen. Abschreibung B+A 17/2024: Billettsteuer Stadt Luzern und Motion 52»

Name
Billettsteuer Medienmitteilung 14.01.2025 (PDF, 131.52 kB) Download 0 Billettsteuer Medienmitteilung 14.01.2025
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