Diese Massnahmen werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnet. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt die erforderlichen Abklärungen durch.
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Stadt LuzernSoziale Dienste, Erwachsenenschutz
Obergrundstrasse 3
6002 Luzern
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