Alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind mit wenigen Ausnahmen ab einem bestimmten Alter AHV/IV-beitragspflichtig. Ergänzungs- und Zusatzleistungen helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
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Die Arbeitslosenversicherung gleicht den Erwerbsausfall beim Verlust der Arbeitsstelle aus. Die Versicherten erhalten Arbeitslosentaggelder.
Die Pensionskasse der Stadt Luzern bietet dem Personal der Stadtverwaltung Luzern umfassende Vorsorgeleistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Die Vergünstigung vbl Jahresabonnement Zone 10 gilt für AHV- und IV-Bezüger, die Ergänzungsleistungen beziehen.
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