Basierend auf einem rund zweijährigen Partizipationsprozess hat der Stadtrat die Vision Tourismus Luzern 2030 (VTL2030) erarbeitet. Diese wurde durch den Grossen Stadtrat in der Ratsdebatte vom 27. Januar 2022 zustimmend und mit acht Protokollbemerkungen zur Kenntnis genommen. Die Basis für die eigentliche Umsetzung der Vision bildet das strategische Umsetzungskonzept, das im Rahmen des Strategieprozesses Tourismus erarbeitet wurde. Die Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der LTAG sowie die Weiterentwicklung der Tourismusabgaben (Kurtaxen und Beherbergungsabgaben) stellen die ersten Schritte in der Umsetzung der VTL2030 dar.
Neue Leistungsvereinbarung
Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen einigten sich die Stadt Luzern und die Luzern Tourismus AG auf eine neue Leistungsvereinbarung. Die LTAG ist eine wichtige Partnerin der Stadt Luzern zur Umsetzung der VTL2030. Als Organisation für Destinationsmanagement und Marketing besteht ihr Auftrag in erster Linie in der nachhaltigen Tourismusförderung sowie der erfolgreichen Vermarktung des touristischen Angebots in der Stadt Luzern. In der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Luzern und der LTAG werden die gemäss VTL2030 im Vordergrund stehenden Ziele, die durch die LTAG zu erbringenden Leistungen sowie der entsprechende Staatsbeitrag vereinbart. Dabei stellt beispielsweise die Erhöhung der Aufenthaltsdauer der Gäste für die Stadt Luzern einen zentralen Aspekt dar. Die LTAG setzt bereits heute ihre Ressourcen primär für die Gewinnung von Übernachtungsgästen ein. Mit der neuen Leistungsvereinbarung werden die Weichen noch spürbarer in Richtung einer Erhöhung von Aufenthalts- und Lebensqualität gestellt.
Die überarbeiteten Leistungsziele in der Leistungsvereinbarung bewegen sich entlang der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Besondere Aufmerksamkeit wurde auf die Vorgaben aus der VTL2030 inklusive Berücksichtigung der Forderungen des Grossen Stadtrates im Rahmen der Parlamentsdebatte gelegt. So wurden beispielsweise die Steigerung des Anteils des mehrtätigen Kongresstourismus und der Verzicht auf Werbeaktivitäten in Fernmärkten explizit in die Leistungsvereinbarung aufgenommen. Nachhaltigkeitsthemen erhalten zunehmend einen höheren Stellenwert. Das entsprechende Engagement der LTAG ist bereits heute in der Strategie, der Angebotsentwicklung, der Kommunikation und der Branchensensibilisierung sowie im betrieblichen Umweltmanagement festgehalten. Die LTAG orientiert sich dabei an der übergeordneten Definition der Welttourismusorganisation für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und ist seit 2021 Partnerin des Global Destination Sustainability Index (GDS-Index).
Teilrevision Kurtaxenreglement
Parallel zur Erarbeitung der Leistungsvereinbarung mit der LTAG hat die Stadt Luzern die gesetzlichen Grundlagen für die Kurtaxen sowie die Beherbergungsabgaben auf städtischer Ebene überprüft und überarbeitet.
Die Anpassungen und Neuregelungen bei den Kurtaxen betreffen insbesondere die Verwaltung und Verwendung, die Veranlagung und das Inkasso sowie die Höhe der Kurtaxen. Bei der Kurtaxe handelt es sich um eine Zwecksteuer zur Finanzierung von touristischer Infrastruktur, Veranstaltungen und Dienstleistungen, von denen überwiegend die Gäste profitieren. Die Kurtaxengelder sollen hauptsächlich für den Betrieb der Tourist-Information sowie die Finanzierung des ÖV-Tickets und des Veranstaltungs- und Infrastrukturfonds verwendet werden.
Gemäss überarbeitetem Kurtaxenreglement wird die automatische Weiterleitung der Kurtaxen an die LTAG aufgehoben. Neu behält die Stadt einen Anteil der Kurtaxen zurück zur Finanzierung der befristeten Projektleitungsstelle Tourismus inklusive der damit verbundenen Projektmittel. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Logiernächte und damit auf die Kurtaxenerträge haben gezeigt, dass die Einlage in den Veranstaltungsfonds mit einem fixen Betrag nicht zielführend ist. Zum einen wurden in den Jahren 2020 und 2021 wesentlich weniger Kurtaxenerträge generiert. Zum anderen ist aber auch die Anzahl der Veranstaltungen coronabedingt eingebrochen. Daher sollen Einlagen in den Veranstaltungsfonds anstatt als fixen Betrag als prozentualen Anteil von 14% der überwiesenen Kurtaxen erfolgen.
Weiter werden die Ansätze der Kurtaxe um je 50 Rappen und die Jahrespauschalen für Ferienhäuser und -wohnungen im Eigentum oder in Dauermiete analog erhöht und das Controlling bezüglich Kurtaxen neu geregelt. Die Höhe der städtischen Kurtaxen hat sich seit 2008 nicht verändert und liegt im Vergleich mit anderen Destinationen eher tief. Der Grund für die Erhöhung der Kurtaxen liegt bei den steigenden Kosten für die damit finanzierten Leistungen insbesondere den Kosten für das ÖV-Ticket.
Antrag
Für die in der Leistungsvereinbarung definierten Ziele wird ein jährlicher Beitrag von Fr. 550’000 festgelegt. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Stadtrat für die Leistungsvereinbarung 2023–2027 einen Sonderkredit von 2.75 Mio. Franken. Gleichzeitig beantragt er dem Grossen Stadtrat die Änderung des Kurtaxenreglements. Der Grosse Stadtrat berät den Bericht und Antrag voraussichtlich am 17. November 2022.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem Bericht und Antrag ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der VTL2030 und für eine breit abgestützte, nachhaltig erfolgreiche Entwicklung des Tourismus in der Stadt Luzern gelegt werden konnte. Gemeinsam und im Dialog, zum Wohle und zur Freude der Bevölkerung, der Anbietenden und der Gäste in der schönsten Tourismusstadt der Schweiz.
Link:
Bericht und Antrag 25 «Neue Leistungsvereinbarung Luzern Tourismus AG (LTAG) und Teilrevision Kurtaxenreglement»
Name | |||
---|---|---|---|
Leistungsvereinbarung LTAG. Kurtaxenreglement Medienmitteilung 27.09.2022 (PDF, 221.19 kB) | Download | 0 | Leistungsvereinbarung LTAG. Kurtaxenreglement Medienmitteilung 27.09.2022 |