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6. Juni 2023
Die Sozialkommission hat an ihrer Sitzung vom 1. Juni 2023 drei Berichte und Anträge behandelt. Sie empfiehlt dem Grossen Stadtrat die Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte auszubezahlen, erweitert jedoch den Anspruchskreis und damit auch die beantragte Finanzsumme. Ebenfalls unterstützt sie weitere Schritte zur Digitalisierung der Sozialen Dienste, wie sie vom Stadtrat vorgeschlagen sind. Das Konzept einer integrierten Versorgung im Alter nahm die Kommission nach einer intensiven Diskussion zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Parlament, den beantragten Nachtragskredit zu bewilligen.

Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte

Mit einer Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte will der Grosse Stadtrat die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise abfedern. Der Stadtrat legte mit dem Bericht und Antrag 13/2023 „Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte“ ein fundierter Vorschlag für die Umsetzung des Postulats 176 „Energiearmut verhindern, hohe Nebenkosten abfedern“ vor. Die Sozialkommission unterstützte in der Diskussion mehrheitlich die Intention, Menschen mit geringem Einkommen einmalig mit einer Energiekostenzulage zu entlasten. Ebenfalls wurde betont, dass diese Lösung aufgrund der finanziellen Belastung betroffener Menschen rasch umgesetzt werden soll.

Die Kommission führte jedoch eine intensive Diskussion zum Anspruchskreis der Energiekostenzulage. Da im Vorschlag des Stadtrates u.a. in der Stadt wohnhafte Personen mit Aufenthaltsbewilligung B, F oder S mit dem Stadtratsvorschlag ausgeschlossen wären, erweiterte die Kommission den Anspruchskreis auf alle Haushalte, in denen eine Person Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV) hat. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten verdoppelt. Schlussendlich stimmte eine Mehrheit der Sozialkommission einem angepassten Sonder- und Nachtragskredit von 9.2 Mio. Franken zu.

Digitalisierungsprogramm Soziale Dienste

Mit dem Wandel zur Smart City Luzern trifft die digitale Transformation auch auf die Sozialen Dienste der Stadt Luzern. Die bestehenden analogen und digitalen Prozesse sind zu optimieren und Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. In der Umsetzung schlägt der Stadtrat im Bericht und Antrag 19/2023 „Digitalisierungsprogramm Soziale Dienste“ ein breites Projektpaket vor. Die Sozialkommission unterstützt diese Schritte auch zugunsten zeitgemässer, attraktiver Arbeitsbedingungen. Die Sozialkommission stimmt einstimmig dem vorgeschlagenen Sonderkredit in der Höhe von 2'621'917 Franken zu.

Versorgungskonzept Alterswohnen integriert

Die Sozialkommission widmete sich in ihrer Sitzung ebenfalls der zweiten Etappe des Projekts „Alterswohnen integriert“ mit dem Bericht und Antrag 14/2023 „Versorgungskonzept Alterswohnen integriert“. Die Kommission unterstützte erneut die Idee einer vernetzten Versorgung und nahm die erarbeiteten Stossrichtungen und Handlungsfelder für die künftige integrierte Versorgung in der Stadt Luzern zustimmend zur Kenntnis. Ein Antrag einer Kommissionsminderheit auf blosse Kenntnisnahme des Berichts drückte den Unmut darüber aus, dass nach wie vor die führende Rolle der Stadt Luzern in der Gestaltung der Versorgung sowie der weitere Umsetzungsplan ungenügend sichtbar sind.

Dem beantragten Nachtragskredit von 70'000 Franken für die Unterstützung des Change-Prozesses in den Unternehmen Viva Luzern AG und Spitex Stadt Luzern im Hinblick auf die allfällige Zusammenführung wurde einstimmig zugestimmt. Eine Protokollbemerkung unterstrich die besondere Wichtigkeit eines sorgfältigen Einbezugs des Personals, der Personalgremien und den Sozialpartner im Sinne der Empfehlungen aus dem Dialogverfahren mit den Sozialpartnern (Bericht und Antrag 31/2022 „Beteiligungsstrategie“, S. 35).
 

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Sozialkommission Medienmitteilung 06.06.2023 (PDF, 215.14 kB) Download 0 Sozialkommission Medienmitteilung 06.06.2023
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