Ein Initiativkomitee hat innert der Sammlungsfrist 1'146 Unterschriften eingereicht, wovon 1'075 gültig und 71 ungültig sind. Das Zustandekommen einer Initiative erfordert die gültigen Unterschriften von 800 Stimmberechtigten. Die Initiative «Begrünte und autobefreite Quartiere für Luzern» ist somit zustande gekommen.
Weiteres Vorgehen
Der Stadtrat überweist eine zustande gekommene Initiative innert zwölf Monaten seit Einreichung mit seinem Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat (Art. 8 Gemeindeordnung der Stadt Luzern GO).
Der Grosse Stadtrat nimmt innert sechs Monaten seit Überweisung mit einem Beschluss zur Initiative wie folgt Stellung:
- Erweist sich die Initiative als rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar, erklärt er sie als ganz oder teilweise ungültig.
- Soweit die Initiative gültig ist, kann er sie annehmen oder ablehnen (Art. 9 GO).
Stimmt der Grosse Stadtrat einer Initiative zu, die, wie vorliegend der Fall, in Form der Anregung eingereicht worden ist, erlässt er einen referendumspflichtigen Beschluss im Sinne des Initiativbegehrens. Er kann die Initiative auch mit einer Annahmeempfehlung zur Abstimmung bringen (Art. 10 Abs. 1 GO).
Lehnt der Grosse Stadtrat eine Initiative ab, unterliegt sie der Volksabstimmung. Der Grosse Stadtrat kann gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur wahlweisen Abstimmung bringen, der für den gleichen Gegenstand eine abweichende Regelung enthält (Art. 11 Abs. 1 GO).
Name | |||
---|---|---|---|
Initiative Begrünte und autobefreite Quartiere Erwahrung Medienmitteilung 30.04.2024 (PDF, 201.14 kB) | Download | 0 | Initiative Begrünte und autobefreite Quartiere Erwahrung Medienmitteilung 30.04.2024 |