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10. Mai 2024

Ein Initiativkomitee hat innert der Sammlungsfrist 934 Unterschriften eingereicht, wovon 863 gültig und 71 ungültig sind. Das Zustandekommen einer Initiative erfordert die gültigen Unterschriften von 800 Stimmberechtigten. Die Initiative «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum» ist somit zustande gekommen.

Weiteres Vorgehen

Der Stadtrat überweist eine zustande gekommene Initiative innert zwölf Monaten seit Einreichung mit seinem Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat (Art. 8 Gemeindeordnung der Stadt Luzern GO).

Der Grosse Stadtrat nimmt innert sechs Monaten seit Überweisung mit einem Beschluss zur Initiative wie folgt Stellung:

a) Erweist sich die Initiative als rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar, erklärt er sie als ganz oder teilweise ungültig.
b) Soweit die Initiative gültig ist, kann er sie annehmen oder ablehnen (Art. 9 GO).

Stimmt der Grosse Stadtrat einer Initiative zu, die, wie vorliegend der Fall, in Form der Anregung eingereicht worden ist, erlässt er einen referendumspflichtigen Beschluss im Sinne des Initiativbegehrens. Er kann die Initiative auch mit einer Annahmeempfehlung zur Abstimmung bringen (Art. 10 Abs. 1 GO).

Lehnt der Grosse Stadtrat eine Initiative ab, unterliegt sie der Volksabstimmung. Der Grosse Stadtrat kann gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur wahlweisen Abstimmung bringen, der für den gleichen Gegenstand eine abweichende Regelung enthält (Art. 11 Abs. 1 GO).

Name
Initiative Wohnraumpolitik Erwahrung Medienmitteilung 10.05.2024 (PDF, 199.63 kB) Download 0 Initiative Wohnraumpolitik Erwahrung Medienmitteilung 10.05.2024
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