Die Stadt Luzern hat sich bereits im Rahmen der Vernehmlassung klar geäussert, dass sie einer Systembereinigung mit Vereinheitlichung der Abschöpfung im Ressourcenausgleich nur dann zustimmt, wenn sie mit einer adäquaten Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs einhergeht. Dies wird mit der aktuellen Botschaft nicht erreicht.
Erhöhung Infrastrukturlastenausgleich fällt deutlich zu gering aus
Gemäss Botschaft des Regierungsrates vom 2. Juli 2024 soll mit der Teilrevision eine Systembereinigung vorgenommen werden. Das kantonale Hauptzentrum Stadt Luzern sowie die Regionalzentren werden bisher weniger stark abgeschöpft als andere Gebergemeinden. Diese Abschöpfungsraten werden mit der Revision vereinheitlicht und mit einer Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs teilweise kompensiert. Die in der Botschaft vorgeschlagene Erhöhung um 8 Mio. Franken wird als zu tief eingestuft. Die Erhöhung müsste – rein sachlich begründet – 17,7 Mio. Franken betragen.
Kompromiss schlägt Erhöhung um 10,6 Mio. Franken vor
In den Diskussionen der Projektgruppe zeigten sich alle Gemeindevertreter kompromissbereit und stimmten einer Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 10,6 Mio. Franken zu. Dieser Wert entspricht der Prognose des Kantons für das Jahr 2026 (vgl. B 32, S. 28) und wird in den Folgejahren weiter ansteigen. Auch die Stadt Luzern wäre mit diesem Kompromiss einverstanden gewesen. Umso enttäuschender ist, dass der Kanton Luzern als einziger Akteur auf seinem Standpunkt beharrte und diesen in der Projektsteuerung durchsetzte, obwohl der Kanton von der vorliegenden Teilrevision am stärksten profitiert. Eine Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs belastet die anderen Gemeinden nicht zusätzlich. Im Gegenteil: die überdurchschnittlichen Infrastrukturkosten von total 19 Gemeinden werden stärker abgegolten.
Kanton profitiert von erheblich höheren Mehrerträgen aus der OECD-Ergänzungssteuer
Der Wirkungsbericht zur Aufgaben- und Finanzreform 18 zeigt, dass die Gemeinden eine Mehrbelastung von 60 Mio. Franken und der Kanton eine Entlastung von 45 Mio. Franken erfahren haben. Zudem beansprucht der Kanton nach wie vor den im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) von 17 auf 21,2 % erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer für sich und beteiligt – entgegen dem Bundesrecht – die Gemeinden nicht daran: die direkten Bundessteuern des Kantons sind von 416 Mio. im Jahr 2019 auf 941 Mio. Franken im Jahr 2023 angestiegen.
Aktualisierte Schätzungen des Kantons gehen von erheblich höheren Mehrerträgen aus der Ergänzungssteuer aus, weshalb er in der Botschaft zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes 2026 in Aussicht stellt, die Verteilung der Beiträge innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Steuergesetzrevision zu überprüfen. In Anbetracht dieser grundlegenden Neueinschätzung des Kantons ist es erstaunlich, dass der Regierungsrat keine Bereitschaft zeigte, auf den Kompromissvorschlag der Gemeinden zur Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 10,6 Mio. Franken einzugehen.
Zentrumslasten bleiben trotz Erhöhung unterdurchschnittlich abgegolten
Bereits der Wirkungsbericht 2023 zum Finanzausgleich hat aufgezeigt, dass Infrastrukturlasten unterdurchschnittlich entschädigt werden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:
Dotierung Lastenausgleichsgefässe bisher (vor Teilrevision):
Dotierung Infrastrukturlastenausgleich neu (nach Teilrevision) (auf Basis 2024):
Im Infrastrukturlastenausgleich werden nach der Teilrevision bei einer Erhöhung um lediglich 8 Mio. Franken neu rund 24 Prozent der überdurchschnittlichen Lasten abgegolten, was im Vergleich mit den anderen Lastenausgleichsgefässen (Bildung, Soziales, Topografie) immer noch tief ist. Auch bei einer Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 10,6 Mio. Franken wäre der Anteil mit 29 Prozent weiterhin tiefer als bei den anderen Lastenausgleichsgefässen. Auch wenn eine vollständige Kompensation des bisherigen zentralörtlichen Abschlags in der Höhe von 17,7 Mio. Franken politisch kaum mehrheitsfähig ist, so sind die besonderen Herausforderungen der Zentren mit ihren Infrastrukturen dennoch angemessen zu berücksichtigen. Ein adäquater Zentrumslastenausgleich ist im Finanzausgleich anderer Kantone explizit berücksichtigt.
Die städtischen Zentrumslasten sind konstant auf einem hohen Niveau. Dies hat jüngst eine Studie der Firma Ecoplan für das Jahr 2023 ergeben, die am 2. Juli 2024 veröffentlicht wurde.
Gegenseitige Solidarität
Im Sinne der Solidarität ist es richtig, dass über den Finanzausgleich alle Gemeinden am wirtschaftlichen Erfolg des Kantons und der ressourcenstarken Gemeinden teilhaben können. Ebenso angezeigt ist es aber auch, dass überdurchschnittliche Lasten von Gemeinden in einem ähnlichen Ausmass entschädigt werden. Eine ausgewogene Lastenverteilung im Sinne eines starken Zentrums sollte im Interesse aller Beteiligter sein. Mit der vorliegenden Botschaft und der damit verbundenen Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 8 Mio. Franken wird diesem Aspekt zu wenig Rechnung getragen. Der Kompromissvorschlag seitens der Gemeindevertreter wäre einer fairen Lösung näher gekommen.
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Stellungnahme zu Teilrevision Finanzausgleichsgesetz Medienmitteilung 13.08.2024 (PDF, 348.81 kB) | Download | 0 | Stellungnahme zu Teilrevision Finanzausgleichsgesetz Medienmitteilung 13.08.2024 |