Die Stadt Luzern hat den gesetzlichen Auftrag, alle privaten (nichtstaatlichen) Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Schulalter zu beaufsichtigen und damit das Wohl der Kinder während der Betreuung sicherzustellen. Sie tut dies beispielsweise mittels Besuchen vor Ort, Gesprächen, Prüfungen von Konzepten und Erteilung von Betriebsbewilligungen. Sie nimmt Beschwerden von Erziehungsberechtigten und anderen Personen über Betreuungsangebote entgegen und klärt diese ab.
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Melde- und Bewilligungspflicht für Betreuungsangebote
Alle Betreuungsangebote wie Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisation, Spielgruppe, Hütedienste sowie kostenpflichtige Tagesfamilien oder Mittagstische und dergleichen sind verpflichtet, sich vor ihrer Eröffnung bei der Stadt Luzern zu melden.
Eine Bewilligung benötigen Kinderbetreuungsangebote, wenn sie Kinder regelmässig gegen Entgelt mehr als 10 Stunden in der Woche oder über 6 Stunden im Tag betreuen. Mehr zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote.
Wichtige Informationen zum richtigen Vorgehen finden Trägerschaften und Fachpersonen unter «Meldepflichtige Betreuungsangebote» und unter «Bewilligungspflichtige Betreuungsangebote» weiter unten auf dieser Seite.
Beschwerde gegen eine familienergänzende Betreuung einreichen
Wenn Erziehungsberechtigte, private und öffentliche Personen und Institutionen beobachten, dass die Betreuung eines oder mehrere Kinder in einer Kita, einer Spielgruppe, Tagesfamilie oder einem Hütedienst ungenügend ist, können sie bei der Aufsichtsbehörde der Stadt Luzern eine Beschwerde einreichen.
Dazu steht ihnen weiter unten auf dieser Seite unter Dokumente ein Formular zur Verfügung.
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