Die Gemeindeordnung der Stadt Luzern ist ihre Verfassung. Sie gibt Ausdruck über ihr Selbstverständnis und enthält die Grundzüge ihrer Organisation. Weiter konkretisiert die Gemeindeordnung die Finanzkompetenzen gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG). So wird klar, wann die Stimmberechtigten entscheiden, wann der Grosse Stadtrat und wann der Stadtrat.
Der Grosse Stadtrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. September 2023 für eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten und für eine Erhöhung der Finanzkompetenzen ausgesprochen. Mit einem Ja-Anteil von 83,55 Prozent haben die Stimmberechtigten den Änderungen und somit der Teilrevision der Gemeindeordnung deutlich zugestimmt. Sie folgten damit der Empfehlung des Grossen Stadtrates und des Stadtrates.
Stadträtin und Finanzdirektorin Franziska Bitzi Staub freut sich über das Ergebnis und darüber, dass nun wieder eine klare, eindeutige Kompetenzabgrenzung besteht. Mit der Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Teilrevision der Gemeindeordnung gelten nun redaktionelle und organisatorische Anpassungen sowie Änderungen bezüglich Vorgaben zum Finanzhaushalt und zu den Finanzkompetenzen. Die Finanzkompetenzen des Stadtrates sind nun etwas erhöht. Der Stadtrat kann zukünftig statt wie bisher bis 750’000 Franken neu freibestimmbare Ausgaben bis zu einer Höhe von 1 Mio. Franken in eigener Kompetenz bewilligen. Ebenso in eigener Kompetenz bewilligen kann der Stadtrat Projektierungskredite, neu bis 500'000 Franken statt wie bisher bis 400'000 Franken. Die Limite für das obligatorische Finanzreferendum verbleibt bei 15 Mio. Franken.
Weitere Informationen:
Abstimmungsresultate vom 21. Januar 2024
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Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung Medienmitteilung 21.01.2024 (PDF, 210.49 kB) | Download | 0 | Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung Medienmitteilung 21.01.2024 |