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13. Dezember 2024
Die Stadt Luzern hat die Baubewilligung für ein Stadthotel im Tribschen erteilt. Aufgrund eines im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeitsvertrags zwischen der Stadt Luzern und der Bauherrschaft im Zusammenhang mit der Duldung von Lärmemissionen hat der Verein Konzertzentrum Schüür seine Einsprache zurückgezogen.

Im Detail

Im Tribschenquartier soll ein Stadthotel gebaut werden. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens hat der Verein Konzertzentrum Schüür Einsprache erhoben, insbesondere um sicherzustellen, dass der Verein seine Veranstaltungstätigkeit im gewohnten Rahmen weiterführen kann. Die Stadt Luzern hat im Rahmen einer Absichtserklärung bekräftigt, dass sie dem Verein Konzertzentrum Schüür eine verlässliche Planungsgrundlage ermöglichen und die langjährige gute Zusammenarbeit fortführen will. In der Folge hat die Stadt Luzern mit der Bauherrschaft für das Stadthotel einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen und in das Grundbuch eintragen lassen. Geregelt wird damit die Duldung von Lärmemissionen aus dem Betrieb der Schüür und das Verfahren bei entsprechenden Konflikten. So soll der Bestand und Betrieb des Konzerthauses Schüür langfristig gesichert werden. Durch die Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen der Stadt Luzern und dem Verein Konzertzentrum Schüür sowie dem Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Stadt Luzern und der Bauherrschaft des Stadthotels war die Voraussetzung erfüllt, damit der Verein Konzertzentrum Schüür seine Einsprache zum Bauprojekt zurückgezogen hat. Zwischenzeitlich konnte die Stadt Luzern die Baubewilligung für ein Stadthotel im Tribschen erteilen.

Bestand und Betrieb der Schüür gesichert

«Neben der vom Stadtparlament einstimmig bewilligten und per 2023 abgeschlossenen Sanierung und Erweiterung der Schüür untermauert die nunmehr mit der Stadt Luzern abgeschlossene Absichtserklärung zusätzlich die Legitimation des Konzerthaus Schüür am heutigen Standort», so der Vereinspräsident Björn Berendonk. Er betont, «dass es nie die Absicht war den Bau eines Hotels zu verhindern, sondern den Bestand der Schüür zu sichern sowie die Co-Existenz auf ein solides Fundament zu stellen. Die Dienstbarkeit mit einer Absichtserklärung zu ergänzen ist für den Verein Konzertzentrum Schüür wichtig, denn schlussendlich werden die Betreibenden der Schüür und des Hotels die tägliche Co-Existenz leben. Deshalb war es für den Verein Konzertzentrum Schüür zentral, von unserem Vertragspartner Stadt Luzern ein entsprechendes Bekenntnis für das Konzerthaus zu erhalten.»

«Für die Schüür ist es entscheidend, dass die bisherigen Veranstaltungsaktivitäten in ihren bisherigen Formen weiterbestehen können», so Geschäftsleiter Marco Liembd. Er betont: «Das Haus gehört mit seiner Geschichte und dem Standort zur kulturellen Identität von Luzern.» In Zukunft wird seiner Meinung nach immer mehr über Kultur und Nachtleben in urbanen Zentren diskutiert werden: «Für den Kulturstandort Luzern ist nun entscheidend, dass die Dienstbarkeit verbunden mit der Absichtserklärung das Konzerthaus Schüür schützt, damit die besagte Co-Existenz ohne kulturelle Einbussen gelebt werden kann.»

Betrieb der Schüür ist für Stadt Luzern wichtig

Das Konzerthaus Schüür hat sich in den vergangenen 30 Jahren zu einem beliebten und äusserst wichtigen Kultur- und Konzerthaus der Stadt Luzern entwickelt, sowohl für Nachwuchs-Bands und nationale Schweizer Künstler*innen wie auch für die Bevölkerung der Stadt Luzern. Heute ist die Schüür das führende Haus in den Sparten Rock und Pop in der Region und gestaltet einen wichtigen Teil des städtischen Kulturlebens aktiv mit. Dies ist seit rund 30 Jahren die Grundlage einer entsprechenden Kultur-Subventionsvereinbarung sowie einer städtischen Gebrauchsleihe.

Der Stadt Luzern ist aber auch wichtig, dass sich das Tribschenquartier weiterentwickeln kann. Auf dem begrenzten städtischen Raum sind verschiedene Nutzungsinteressen bestmöglich zu berücksichtigen. Stadtpräsident Beat Züsli erläutert: «Durch den Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages sowie die Absichtserklärung ist die Basis gelegt, damit Hotelbetrieb und Konzerthaus Schüür eine konstruktive Co-Existenz leben können. Wichtig ist mir, dass bei allfälligen Konflikten im Zusammenhang mit Lärmemissionen aus dem Betrieb der Schüür zuallererst das Gespräch gesucht wird. Ich bin überzeugt, dass wir auf der nun bestehenden Basis in der Zukunft gute Lösungen für alle finden werden.»

Name
Stadthotel im Tribschen. Bestand Schüür. Medienmitteilung 13.12.2024 (PDF, 143.41 kB) Download 0 Stadthotel im Tribschen. Bestand Schüür. Medienmitteilung 13.12.2024
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