1 Der Sozialkommission obliegt die Vorberatung der Geschäfte, über die der Grosse Stadtrat im Rahmen der Erfüllung der Sozial- und Gesundheitsaufgaben zu befinden hat. Darunter fallen insbesondere Vorlagen aus den Bereichen wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe, Vormundschaft und Erwachsenenschutz, Sozialversicherungen, Kinder- und Jugendbetreuung, inkl. Beratung, Soziokultur, inkl. Integration, Gesundheit (Prävention, Schulung u.a.), ambulante und stationäre Alterseinrichtungen.
2 Sie nimmt die Oberaufsicht des Grossen Stadtrates im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäss Abs. 1 wahr. Sie hat hierzu dieselben Aufgaben und Befugnisse wie die Geschäftsprüfungskommission.
Gemäss Art. 69 Geschäftsreglement Grosser Stadtrat
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