Der Kinder- und Jugendschutz hilft Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien, wenn sie den Alltag nicht selbstständig bewältigen können. Die Mitarbeitenden helfen und unterstützen in schwierigen Lebenslagen sowie bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Beistandschaften.
Oberste Maxime für das Handeln gegenüber Kindern ist das Kindeswohl. Können die Eltern und ihr Umfeld dessen Einhaltung nicht oder nicht mehr gewährleisten, ordnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den konkreten Verhältnissen angepasste Kindesschutzmassnahmen an. Gleichzeitig bestimmt sie eine/n Beistand/Beiständin des Kinder- und Jugendschutzes der Stadt Luzern.
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Stadt LuzernKinder- und Jugendschutz
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6000 Luzern 7
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