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18. Februar 2025
Die Spezialkommission «Neues Luzerner Theater» des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2025 den Bericht und Antrag (B+A) 41/2024 «Neues Luzerner Theater», 2. Teil behandelt. Sie stimmt dem Sonder- und Nachtragskredit von 5 Mio. Franken für einen Beitrag an die Stiftung Luzerner Theater grossmehrheitlich zu.

Zusammen mit dem Sonderkredit für die Projektierung des Projekts «überall», hat der Stadtrat auch einen Beitrag von 5 Mio. Franken an die Stiftung Luzerner Theater für notwendige, vor allem der Personensicherheit dienende Sanierungsmassnahmen beantragt. Der Grosse Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 28. November 2024 die Beratung über diesen Beitrag auf Antrag der Spezialkommission verschoben. Die Spezialkommission begründete den Antrag damit, dass es wichtig sei, den Volksentscheid abzuwarten und erst dann über die, für den weiteren Betrieb notwendigen, finanziellen Mittel zu entscheiden. Zudem erwartete die Kommission vom Stadtrat noch detailliertere Informationen zur Verwendung der beantragten Mittel.

Nachdem die Stimmberechtigten der Stadt Luzern am 9. Februar 2025 den Sonderkredit für die Projektierung des Projekts «überall» für ein neues Luzerner Theater abgelehnt haben, stellte sich für die Kommission die Frage, ob dem Sonderkredit für einen Beitrag an die Stiftung Luzerner Theater trotzdem zugestimmt werden soll. Der Sonderkredit ist für Massnahmen bestimmt, welche insbesondere der Personensicherheit dienen. Ohne diese dringend notwendigen Investitionen ist ein sicherer Betrieb des Luzerner Theaters in den nächsten Jahren nicht mehr gewährleistet. Fachleute haben zudem bestätigt, dass die Investitionen auch im Falle des sich nun abzeichnenden, längeren Weiterbetriebs des bestehenden Gebäudes unerlässlich sind. Aus den vom Stadtrat erhaltenen Unterlagen geht zudem im Detail hervor, in welchen Bereichen die Investitionen geplant sind und, welche Risiken sich bei einem Verzicht auf die Investitionen ergeben.

Eine grosse Mehrheit der Kommission erachtet den Sonderkredit als unerlässlich und unterstützt den Sonderkredit von 5 Mio. Franken insbesondere auch als Zeichen an die rund 400 Beschäftigten des Luzerner Theaters. Damit kann der Weiterbetrieb des heutigen Luzerner Theaters wenigstens bis 2028 funktionieren, was aus Sicht der Kommission oberste Priorität hat. Eine kleine Minderheit möchte dagegen rasch eine Gesamtsanierung des Luzerner Theaters umsetzen. Es wird befürchtet, dass nun stattdessen immer wieder nur das gerade nötigste instandgesetzt wird, was letztlich sehr viel Geld kostet, ohne einen angemessenen Nutzen zu haben. Eine Minderheit befürchtet, dass die Stimmberechtigten mit Unverständnis reagieren könnten, wenn der Grosse Stadtrat, keine zwei Wochen nach dem negativen Entscheid zum Projektierungskredit, 5 Mio. Franken für die Stiftung Luzerner Theater bewilligt.

Ein Antrag, nicht auf das Geschäft einzutreten, wurde mit klarer Mehrheit abgelehnt.

Schliesslich bewilligte die Kommission mit grosser Mehrheit den Sonder- und den Nachtragskredit von 5 Mio. Franken für notwendige, vor allem der Personensicherheit dienende Sanierungsmassnahmen.

Der B+A 41/2024 wird an der Ratssitzung vom 20. Februar 2025 behandelt.

Name
Spezialkommission «Neues Luzerner Theater» des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 18.02.2025 (PDF, 105.92 kB) Download 0 Spezialkommission «Neues Luzerner Theater» des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 18.02.2025
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