Wer meldet die Geburt?
Geburt im Spital
Das Spital leitet die Geburtsanzeige mit den notwendigen Dokumenten dem Regionalen Zivilstandsamt Luzern weiter.
Hausgeburt
Eine Hausgeburt ist innerhalb von drei Tagen durch die Hebamme, den Vater oder die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war, zu melden.
Name
Art. 270 ZGB
1Sind die Eltern miteinander verheiratet und tragen sie verschiedene Namen, so erhält das Kind denjenigen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben.
2Die Eltern können innerhalb eines Jahres seit der Geburt des ersten Kindes gemeinsam verlangen, dass das Kind den Ledignamen des andern Elternteils trägt.
3Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen.
Vornamen, welche die Interessen des Kindes verletzen, werden zurückgewiesen.
Überlegen Sie sich, ob Sie Ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen geben.
Bei Vornamen, welche als weiblich und männlich gelten, ist es ratsam, dem Kind einen zweiten eindeutigen Vornamen zu geben.