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Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sowie in ergänzenden kantonalen Erlassen geregelt.

Alles zum Inhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Unter anderem klärt sie Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene ab und ordnet - wenn anderweitige Unterstützung nicht ausreicht – eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme an.

Als behördliche Massnahmen im Erwachsenenschutz sieht das ZGB verschiedene Arten von Beistandschaften sowie die fürsorgerische Unterbringung vor. Ordnet die KESB eine Beistandschaft an, setzt sie eine Berufsbeiständin oder einen Berufsbeistand des Erwachsenenschutzes oder eine private Beiständin oder einen privaten Beistand ein und beaufsichtigt deren Mandatsführung.

Als Kindeschutzmassnahme kann gemäss ZGB den Eltern eine Weisung erteilt, eine Beistandschaft angeordnet sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die elterliche Sorge entzogen werden. Wird den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich des Kindes entzogen, entscheidet die KESB über seine Unterbringung z. B. in einer Pflegefamilie oder einem Heim. Ordnet die KESB eine Beistandschaft an, setzt sie einen Berufsbeistand oder eine Berufsbeiständin des Kinder- und Jugendschutzes ein und beaufsichtigt deren Mandatsführung.

Der Erwachsenenschutz betreut Erwachsene, für welche die KESB eine Beistandschaft angeordnet hat. Der Kinder- und Jugendschutz führt Beistandschaften für Kinder und Jugendliche.

Freiwilligenarbeit als private Beiständin oder privater Beistand
Die Stadt Luzern sucht Freiwillige, die bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten.
Weitere Informationen

KESCHA – Anlaufstelle für Betroffene im Kindes- und Erwachsenenschutz
www.kescha.ch

Erklärvideos
10 Jahre KESB: KESB im Kanton Luzern (kesb-lu.ch)

Merkblatt mehrsprachig

KESB kurz erklärt

Dienste & Infos

Dokumente

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Kontakt

Stadt Luzern
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Pilatusstrasse 22 
6002 Luzern
T +41 41 208 82 57

Öffnungszeiten & Details