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20. September 2022
Mit der Totalrevision des Finanzierungsreglements will der Stadtrat die Basis schaffen für eine Anpassung der Finanzierung der Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL) und für eine klare Kompetenzregelung zwischen der Stadt und der PKSL. Um die langfristige finanzielle Stabilität der Kasse gewährleisten zu können, sind der Umwandlungssatz zu senken und kompensatorische Massnahmen zu treffen. Voraussichtlich am 27. Oktober 2022 berät der Grosse Stadtrat den entsprechenden Bericht und Antrag.

Der Schutz der Arbeitnehmenden der Stadt Luzern hinsichtlich Alter, Invalidität und Tod hat eine lange Tradition. Die Stadt Luzern hat ihre Pensionskasse bereits im Jahr 1918 gegründet. Heute verfügt die PKSL über 3’700 aktive Versicherte und rund 2’300 Rentenbeziehende. Neben der Stadt Luzern haben sich weitere Arbeitgeberinnen der PKSL angeschlossen, unter anderem die verselbstständigten Betriebe der Stadt Luzern (ewl, vbl und Viva Luzern AG).

Die Renten der Versicherten werden bisher mit dem Umwandlungssatz von 5,7 Prozent aus dem Alters­kapital berechnet. Die gestiegene Lebenserwartung und die Herausforderungen an den Kapitalmärkten bewirken indessen, dass der heutige Umwandlungssatz nicht mehr finanziert werden kann. Für die PKSL resultieren daraus jährlich Verluste von bis zu 9,3 Mio. Franken. Dies bedeutet eine ungewollte Umverteilung der Mittel zwischen aktiven Versicherten und Rentenbezie­henden. Um die langfristige finanzielle Stabilität der Kasse gewährleisten zu können, ist der Umwand­lungssatz deshalb auf 5 Prozent zu senken.

Eine Senkung des Umwandlungssatzes bewirkt grundsätzlich tiefere Rentenleistungen. Um das heutige Leistungsziel der PKSL aufrecht zu erhalten, sind kompensatorische Massnahmen nötig. Die Stadt und die PKSL haben gemeinsam ein solches Massnahmenkonzept erarbeitet. Dieses besteht einerseits aus der Erhöhung der versicherten Besoldung und andererseits aus Ausgleichsgutschriften auf dem angesparten Alterskapital der Versicherten. Im Unterschied zur letztmaligen Senkung des Umwandlungssatzes kann die PKSL die Ausgleichsgutschriften in der Höhe von 71,2 Mio. Franken selber finanzieren. Die Rückstellung in dieser Höhe ist per Ende 2021 bereits erfolgt. Die Stadt Luzern und die übrigen angeschlossenen Arbeitgeberinnen müssen nichts zur Finanzierung beitragen.

Die heutigen Rechtsgrundlagen der PKSL (Finanzierungsreglement der Pensionskasse Stadt Luzern, Leistungs- und Organisationsreglement) sind aus der Umsetzung der BVG-Reform 2010 entstanden. Mittlerweile haben sich die Erkenntnisse zur guten Governance von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen weiterentwickelt. Es hat sich gezeigt, dass Anpassungen notwendig sind, damit die Regelung von Aufgaben und Kompetenzen den BVG-Vorgaben und der Best Practice entsprechen.

Mit der Totalrevision des Finanzierungsreglements und der gleichzeitigen Totalrevision des Leistungs- und Organisationsreglements durch die PKSL wird der Revisionsbedarf umgesetzt. Der Stadtrat schlägt dem Grossen Stadtrat deshalb vor, das Reglement über die Pensionskasse Stadt Luzern zu erlassen und damit die Governance zu verbessern sowie die versicherte Besoldung zu erhöhen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die PKSL die Senkung des Umwandlungssatzes mit den Ausgleichs­gutschriften beschliessen kann. Der Grosse Stadtrat berät den entsprechenden Bericht und Antrag voraussichtlich an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022.

Link:
Bericht und Antrag 23 "Pensionskasse Stadt Luzern. Totalrevision Finanzierungsreglement"

Name
Pensionskasse Stadt Luzern. Totalrevision Finanzierungsreglement Medienmitteilung 20.09.2022 Download 0 Pensionskasse Stadt Luzern. Totalrevision Finanzierungsreglement Medienmitteilung 20.09.2022
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