Die Fondseinlage beträgt 15 Prozent der Billettsteuererträge von billettsteuerpflichtigen Veranstaltungen.
Beitragsberechtigt sind Sportvereine, Clubs, Interessengemeinschaften mit Sitz in der Stadt Luzern, die Schüler- und Jugendabteilungen für Mitglieder im Alter von 7 bis 20 Jahren führen und einen regelmässigen Trainingsbetrieb aufrechterhalten. Die Aktivitäten und Mitglieder müssen unter der Obhut von qualifizierten Leitenden (J+S oder Sportverbandsqualifikation) stehen.
Nur teilweise beitragsberechtigt sind Organisationen, die nur teil- oder zeitweise ein sportliches Programm anbieten (z. B. Pfadfinder).
Nicht beitragsberechtigt sind kommerziell ausgerichtete Sportangebote. Dazu zählen auch Einzel- und Gruppentrainings gegen Bezahlung (z. B. Tennislektionen u. a.).
Reglement über den Fonds zur Förderung und Unterstützung des Jugendsportes
Wahlbehörde: Stadtrat
Amtsdauer: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028
Kontakt
Fondsverwaltung Fonds zur Förderung und Unterstützung des JugendsportsHirschengraben 17
6002 Luzern
T +41 41 208 82 40
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