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Es ist heute selbstverständlich, dass die Kanalisation das Schmutzabwasser 24 Stunden am Tag aus dem Siedlungsgebiet abführt. Die Bevölkerung wird damit vor hygienischen Problemen geschützt, ohne dass die Umwelt negativ beeinflusst wird. Das bestehende 209 Kilometer lange Kanalnetz muss deshalb regelmässig überprüft, unterhalten und erneuert werden – zusätzlich ist die Stadt Luzern verpflichtet, die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen. Die dazu nötigen organisatorischen und baulichen Massnahmen werden im Generellen Entwässerungsplan (GEP) untersucht und definiert. 2017 wurde der GEP Stadt Luzern fertiggestellt, dabei wurde unter anderem ein umfangreiches Massnahmenpaket zur Kapazitätserweiterung der Kanalisation erarbeitet. Im Jahr 2018 hat die Luzerner Stimmbevölkerung der Umsetzung einer ersten Etappe im Rahmen von 36,27 Mio. Franken zugestimmt; davon wurden bis heute Massnahmen in der Höhe von 15 Mio. Franken umgesetzt.
Massnahmen der zweiten Etappe
Mit dem vorliegenden B+A werden finanzielle Mittel für die Umsetzung von Massnahmen der zweiten Etappe des Generellen Entwässerungsplans (GEP) beantragt. Diese umfasst 23 Massnahmen, mit welchen die Abflusskapazität der Kanalisation an Engstellen erweitert wird oder neue Verbindungsleitungen geschaffen werden. Diese sollen in den nächsten zehn Jahren umgesetzt werden und tragen wesentlich dazu bei, das Siedlungsgebiet vor Überschwemmungen zu schützen. Unter anderem sind Massnahmen in der Friedentalstrasse, der Moosmattstrasse und der Tribschenstrasse vorgesehen. Der Sonderkredit, welche der Stadtrat nun dem Parlament vorlegt, beträgt 12,15 Mio. Franken.
Der Bericht und Antrag «Massnahmen Genereller Entwässerungsplan, 2. Etappe» wird voraussichtlich am 27. März 2025 im Grossen Stadtrat behandelt.
Zum Generellen Entwässerungsplan der Stadt Luzern (GEP)
Der GEP basiert auf einer umfassenden Erfassung und Analyse des Zustandes der
Abwasserinfrastruktur, der Auswirkungen der Entlastungen aus dem Abwassernetz auf die Gewässer, des Einflusses des vorhandenen Fremdwassers sowie auf Überlegungen zur Gefahrenvorsorge. Gestützt darauf legt der GEP konkrete Massnahmen zum Unterhalt der Abwasserinfrastruktur, Schutz der Gewässer, Umgang mit Fremdwasser und Hochwasserschutz fest.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier:
Stadt Luzern - Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
Stadt Luzern - Massnahmen Genereller Entwässerungsplan, 1. Etappe
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Siedlungsentwässerung / Naturgefahren
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6005 Luzern
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