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26. Mai 2011
Auf Wunsch der Interessengemeinschaft Basel-/Bernstrasse (BaBeL) wird in grossen Bereichen des BaBeL-Quartiers die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Im Neustadtquartier wird die Himmelrichstrasse zur Tempo-30-Zone. Die Stadt nimmt damit Anliegen der Anwohnenden nach Temporeduktionen auf.

Im Jahre 1993 wurden in der Stadt Luzern die ersten Tempo-30-Zonen für die beiden Quartiere "Neustadt" und "Wesemlin" eingeführt. In den folgenden Jahren wurden weitere Quartiere mit einbezogen. Die Erfahrungen mit Tempo 30 zeigen einerseits eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und andererseits eine allgemeine Verkehrsberuhigung, welche sich positiv auf die Wohnqualität auswirkt. Dementsprechend wünschten sich in den letzten Jahren zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner diese Verkehrsberuhigung auch für ihr Quartier. Die Begehren führten dazu, dass heute bereits ein grosser Teil der Quartiere mit Tempo 30 signalisiert ist.

Neue Zonen in den Quartieren der Basel-/Bernstrasse
Die Interessengemeinschaft Basel-/Bernstrasse (BaBeL) gelangte mit dem Begehren an die Stadt, in welchem sie für ihr Quartier Tempo 30 fordert. Die Stadt kommt diesem Anliegen der Anwohnenden weitgehend entgegen. Die Einführung der Zonensignalisation wird auf drei Teilbereiche festgelegt. Die Teilzone "A" umfasst das Gebiet der Damm-/Sentimattstrasse sowie der Reussinsel. Die Teilzone "B" beschränkt sich auf den nördlichen Teil der Bernstrasse (Grenzweg/Stollbergstrasse) und die Teilzone "C" deckt den Bereich südlich der Bernstrasse (Kanonen-/Sagenmattstrasse/Bernerweg) ab. In diesen Zonen gilt ab Anfang Juni Tempo 30.

Tempo 30 auf der Himmelrichstrasse
Der Verein um den Quartierbereich Himmelrich-/Bundes-/Moosstrasse forderte von der Stadt eine Ausdehnung der Tempo-30-Zonen auf das rund 100 Meter lange Teilstück Himmelrichstrasse zwischen der Moos- und der Bundesstrasse. Auch hier folgt der Stadtrat dem Anliegen der Anwohnenden. Durch die Temporeduktion soll die Sicherheit für den Fussgängerverkehr beim Queren der Strasse verbessert werden.

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Kantonsblatt publiziert und sind rechtskräftig. Die entsprechende Signalisationsänderung erfolgt Anfang Juni.
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