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Die Einbürgerungskommission ist zuständig für die Zusicherung des Stadtbürgerrechtes an Ausländerinnen und Ausländer.

Reglement über die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern

Wahlbehörde: Grosser Stadtrat
Amtsdauer: 1. September 2024 bis 31. August 2028

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