Mit der Entwicklung des Gebiets Kleinmatt-/Bireggstrasse will die Stadt Luzern die Chance nutzen, in einem zentrumsnahen Stadtquartier ein vielfältiges und flexibles Wohnangebot für unterschiedliche Lebensformen und Altersgruppen zu schaffen. Die städtischen Grundstücke, auf welchen zurzeit noch die Feuerwehr und die Zwischennutzung Neubad angesiedelt sind, will der Stadtrat im Baurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger abgeben. Mit der Zwischennutzung des alten Hallenbades ist in den vergangenen Jahren ein bedeutsamer Begegnungsort entstanden, dessen Zukunft sorgfältig geplant werden soll. Wie genau das Gebiet als Ganzes dereinst aussehen soll, will die Stadt Luzern in einem offenen Dialogverfahren ab Ende Oktober 2024 erarbeiten.
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Gebietsentwicklung Kleinmatt-/Bireggstrasse
Für die Entwicklung des Gebiets Kleinmatt-/Bireggstrasse soll in einem offenen Dialogverfahren ein Zielbild erarbeitet werden. Dabei ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den bestehenden Gebäuden vorgesehen. Es werden verschiedene Stossrichtungen und Lösungsstrategien in Bezug auf den Gesamt- oder Teilerhalt und den Neubau von Gebäude und Gebäudeteilen untersucht. Ziel ist, dass ein vielfältiger und identitätsstiftender Wohn- und Begegnungsort entsteht. Der Grosse Stadtrat hat diesem Vorgehen im Oktober 2023 mit dem Bericht und Antrag 23/2023 zugestimmt.
Offenes Dialogverfahren
Ein wichtiger Teil des Dialogverfahrens ist der Einbezug der Bevölkerung. Es sind drei Dialogphasen vorgesehen. Alle interessierten Personen, Verbände und Organisationen können sich daran beteiligen. Das Dialogverfahren startet mit dem Auftaktforum vom 26. Oktober 2024 (hier anmelden). Der Erarbeitungsprozess dauert rund ein Jahr und soll Ende 2025 abgeschlossen sein. Die aktuellen Informationen zum Prozess und zu den Mitwirkungsforen sind jeweils auf der Plattform dialogluzern.ch abrufbar.
Abschluss Dialogverfahren
Nach Abschluss des Dialogverfahrens wird der Stadtrat dem Grossen Stadtrat im 1. Halbjahr 2026 einen Planungsbericht über das weitere Vorgehen vorlegen. Ziel ist, dass die städtischen Grundstücke zur Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger in der Folge ausgeschrieben und die rechtskräftige Baubewilligung für die Weiterentwicklung der städtischen Grundstücke bis spätestens 2032 vorliegt.
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Ressort Raumstrategie und Wohnraumpolitik
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